Gute Nachrichten aus Burundi: Am Montag, dem 21.6., veröffentlichte der Appellationsgerichtshof in Ntahangwa sein Urteil vom 4.6.21: Germain Rukukis Haftstrafe, die 2018 auf 32 Jahre festgesetzt wurde, wird auf ein Jahr verringert.
Germain hat bereits die letzten vier Jahre im Gefängnis verbracht – seine Freilassung steht also unmittelbar an.
Von seinen ursprünglichen Anklagepunkten, der “Teilnahme an einer aufrührerischen Bewegung”, “Gefährdung der Staatssicherheit” und dem “Angriff auf die staatliche Authorität”, erhielt das Gericht nur “Rebellion” aufrecht. Nichtsdestotrotz hätte Germain nie verurteilt werden dürfen. Das Urteil war rein politischer Natur und ging aus seinem Engagement für die Menschenrechte, gegen Folter und seiner Aussprache gegen eine weitere Amtszeit des damaligen Präsidenten Pierre Nkurunzizas hervor. Auch der Anklagepunkt der “Rebellion” muss fallengelassen werden.
Deprose Muchena, Regionaldirekter Amnesty Internationals für Ost- und das Südliche Afrika, begrüßt das neue Urteil: “Das sind fantastische Nachrichten, nicht nur für Germain und seine Familie, sondern auch für hunderttausende Menschenrechtsaktivist_innen auf der ganzen Welt, die sich in den letzten vier Jahren unermüdlich für seine Freilassung eingesetzt haben.”
Weitere Informationen zu Germain Rukuki und Amnestys Arbeit zu seinem Fall:
Zur englischen Pressemitteilung zum Urteil (22.6.21)
Germain Rukuki muss freigelassen werden (März 2021)
Menschenrechte in Burundi priorisieren (Januar 2021)
Briefmarathon (Dezember 2020)