Am 27. Mai verlängerte der UN-Sicherheitsrat das Waffenembargo gegen den Südsudan und legte fünf Maßstäbe fest, anhand derer künftige Entscheidungen über die Verlängerung, Beendigung oder Änderung des Embargos getroffen werden sollen.
Die Entscheidung des UN-Sicherheitsrats, das Waffenembargo gegen den Südsudan bis zum 31. Mai 2022 zu verlängern, ist eine willkommene Nachricht für Millionen von Menschen, die seit Jahren unter konfliktbedingten Menschenrechtsverletzungen zu leiden haben.
Verstöße gegen das Waffenembargo sind ein Risiko für die Sicherheit, doch die Einhaltung des Embargos wird nicht als Maßstab herangezogen
Die Verabschiedung von begrenzten Maßstäben durch den Sicherheitsrat – stark abgeschwächte Versionen von nur einigen der vom Generalsekretär der Vereinten Nationen im März vorgeschlagenen – schafft die Voraussetzungen für eine Wiederholung vergangener Menschenrechtsverletzungen und -missbräuche und droht die Errungenschaften des hart erkämpften dreijährigen Waffenembargos zu untergraben.
Während des gesamten nicht-internationalen bewaffneten Konflikts im Südsudan wurden Waffen eingesetzt, um Menschenrechtsverletzungen und -missbrauch im Südsudan zu begehen. Es ist daher enttäuschend, dass der Rat die Einhaltung des Embargos und damit ein Ende der Verstöße gegen das Waffenembargo nicht als Vorgabe aufgenommen hat.
Im April 2020 deckte eine Untersuchung von Amnesty International im Südsudan Beweise für Waffenembargoverstöße auf, darunter neu importierte Kleinwaffen und Munition sowie das illegale Verstecken von Waffen und die Abzweigung von gepanzerten Fahrzeugen für nicht genehmigte militärische Zwecke.
Rechenschaftspflicht, die für die Aufarbeitung von Kriegsverbrechen und Unsicherheit unerlässlich ist, ausgeschlossen
Es ist eine Enttäuschung für die Überlebenden und Opfer jahrelanger durch die Verwendung von Waffen begünstigter Menschenrechtsverletzungen und -missbräuche, dass der Rat die Forderung nach der Einrichtung des lang erwarteten Hybrid-Gerichtshofs für den Südsudan (HCSS) fallen gelassen hat und kein Ende der Verbrechen nach internationalem Recht vorsieht. Dies waren drei der minimalen Menschenrechtsmaßstäbe, die Amnesty International dem Rat 10 Tage vor der Abstimmung empfahl.
Die Sicherheitslage im Südsudan ist weiterhin instabil. Zwar sind die landesweiten Kämpfe zwischen der Armee und der wichtigsten Oppositionsgruppe unter Führung des ehemaligen Rebellenführers Riek Machar zurückgegangen, doch verletzen staatliche Sicherheitskräfte und bewaffnete Gruppen weiterhin das humanitäre Völkerrecht, was in einigen Fällen Kriegsverbrechen gleichkommt.
So dokumentierte Amnesty International im Jahr 2020 Zwischenfälle bei anhaltenden Kämpfen zwischen Regierungstruppen, ehemaligen Oppositionskräften und einer Rebellengruppe in der Region Süd-Äquatoria, die zu außergerichtlichen Hinrichtungen, Folter und gewaltsamen Vertreibungen von Zivilisten sowie zur Zerstörung von zivilem Eigentum führten.
Die südsudanesischen Behörden haben einen offenkundigen Mangel an politischem Willen gezeigt, Verdächtige von Verbrechen nach internationalem Recht zur Rechenschaft zu ziehen. Diese Straflosigkeit erleichtert die Fortführung von gegenwärtigen und zukünftigen Verbrechen. Die Behörden sind so weit gegangen, dass sie im April 2019 eine in den USA ansässige Lobbyfirma beauftragt haben, die Einrichtung des HCSS zu blockieren und letztlich zu verzögern. Nach öffentlichem Aufschrei änderten die Parteien den Vertrag und entfernten die Klausel, die den HCSS behindert.
Es bedarf des Drucks von multilateralen Institutionen wie dem Sicherheitsrat, um einen HCSS einzurichten, der nicht nur dazu beiträgt, Opfern und Überlebenden Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, sondern auch künftige Verstöße und Missbräuche verhindert und so zu einem sichereren Südsudan beiträgt.
Keine explizite Forderung nach einer Reform des missbräuchlichen Nationalen Sicherheitsdienstes im Südsudan
Amnesty International empfahl eine Reform des Nationalen Sicherheitsdienstes Service (NSS) als dritte Mindestanforderung. Der NSS hat den Südsudan in einen repressiven Staat verwandelt und schikaniert tatsächliche und vermeintliche Regierungskritiker und -gegner, darunter Menschenrechtsaktivisten und Journalisten. In grober Überschreitung ihres verfassungsmäßigen Mandats und unkontrolliert operierend, hat die Spionagebehörde eingeschüchtert, willkürlich inhaftiert und in einigen Fällen gefoltert, gewaltsam verschwinden lassen und getötet. Der NSS leitet seine polizeiähnlichen Befugnisse aus dem NSS-Gesetz von 2014 ab.
Dieser als unantastbar geltende Sicherheitsakteur wurde bei allen Bemühungen um eine Reform des Sicherheitssektors außen vor gelassen, obwohl das Friedensabkommen von 2018 vorsieht, dass auch er reformiert werden soll, unter anderem durch eine Änderung des problematischen NSS-Gesetzes von 2014. Bedauerlicherweise hat der Sicherheitsrat eine gründliche NSS-Reform und die Änderung des Gesetzes nicht als alleinige Zielvorgabe aufgenommen.
Schwache Maßstäbe
Zu den fünf in der Resolution 2577 beschlossenen Vorgaben gehört der Abschluss der ersten drei Phasen der strategischen Verteidigungs- und Sicherheitsüberprüfung des Südsudan. Dazu gehören eine Bewertung der militärischen und nicht-militärischen Sicherheitsherausforderungen, mit denen der Südsudan konfrontiert ist, die Entwicklung einer Sicherheitspolitik, die die Verantwortlichkeiten der Sicherheitsorgane bei der Bewältigung der Sicherheitsherausforderungen festlegt, einschließlich der Aufsicht über den Sicherheitssektor, und die Überarbeitung der Verteidigungspolitik mit der Festlegung der Rollen der verschiedenen Sicherheitsakteure und ihrer Pläne zur Modernisierung.
Der zweite Maßstab ist die Bildung einer einheitlichen Kommandostruktur und die “Umgruppierung” der Necessary Unified Forces (NUF). Die NUF vereint Angehörige von Militär, Polizei, anderen staatlichen Sicherheitsdiensten und bewaffneten Gruppen, die Parteien des Friedensabkommens von 2018 sind. Einzelne Mitglieder dieser Kräfte und Dienste werden nicht auf ihre mögliche Beteiligung an Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte überprüft.
Fortschritte bei der Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration (DDR) von Personen, die aufgrund militärischer Kriterien als ungeeignet für die Armee, die Polizei, die nationale Sicherheit und andere Dienste angesehen werden, bilden den dritten Maßstab. Diese Vorgabe bezieht sich auf den DDR-Prozess der Streitkräfte der Parteien des Friedensabkommens von 2018. Nach Angaben der UN-Menschenrechtskommission im Südsudan werden Täter, die schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben und Mitglieder von gemeindebasierten bewaffneten Gruppen sind, die nicht Vertragspartei des Friedensabkommens von 2018 sind, oft sowohl von der Regierung als auch von den Oppositionskräften unterstützt, auch durch die illegale Bereitstellung von Kleinwaffen und leichten Waffen.
Der vierte Maßstab sind Fortschritte bei der ordnungsgemäßen Verwaltung der vorhandenen Waffen- und Munitionsbestände.
Schließlich umfassen die Vorgaben die Umsetzung des im März 2019 begonnenen gemeinsamen Aktionsplans für die Streitkräfte zur Bewältigung konfliktbedingter sexueller Gewalt. Der Plan umfasst Schulungsmaßnahmen, unter anderem zur Strafverfolgung von Verbrechen gegen sexuelle Gewalt
Amnesty International begrüßt diesen fünften Maßstab angesichts des hohen Ausmaßes an konfliktbezogener sexueller Gewalt und der weit verbreiteten Straflosigkeit, die dies ermöglicht. Südsudanesische Militärgerichte beanspruchen oft die Zuständigkeit für alle von Armeeangehörigen begangenen Straftaten, auch für Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung, wie etwa sexuelle Gewalttaten. Nach südsudanesischem Recht sind die Militärgerichte jedoch nicht befugt, Soldaten für Verbrechen gegen Zivilisten zu belangen. Amnesty International fordert die südsudanesischen Behörden nachdrücklich auf, diese Praxis im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans zu beenden, damit Verbrechen gegen Zivilisten vor den zuständigen zivilen Gerichten verfolgt werden.
Explizite Erwähnung von Verbrechen nach internationalem Recht als Grund für gezielte Sanktionen gestrichen
Die Resolution 2521 des Sicherheitsrats vom 29. Mai 2020 zur Verlängerung des Sanktionsregimes für den Südsudan beschrieb eine Reihe von Aktivitäten, die Personen und Einrichtungen, die sich daran beteiligten, für gezielte Sanktionen in Form von Reiseverboten und Einfrieren von Vermögenswerten verantwortlich machten. Zu diesen Aktivitäten gehörten – unter anderem – Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte, darunter das gezielte Angreifen von Zivilisten, einschließlich Frauen und Kindern, Entführungen, gewaltsames Verschwindenlassen, Zwangsvertreibungen, Angriffe auf Schulen, Krankenhäuser oder religiöse Stätten, Akte sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt sowie die Rekrutierung und der Einsatz von Kindersoldaten.Amnesty International ist besorgt über die Folgen der Auslassung dieses Absatzes in der diesjährigen Resolution. Er bezieht sich nur auf “Handlungen oder politische Maßnahmen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität des Südsudan bedrohen”. Zwar bedrohen Verstöße gegen die internationalen Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität des Südsudan, doch die Entscheidung des Rates, die Beschreibung der spezifischen Aktivitäten zu streichen, birgt die Gefahr, dass der Rat weniger entschlossen ist, gezielte Sanktionen gegen Personen zu verhängen, die mutmaßlich in Verbrechen nach internationalem Recht verwickelt sind, und zeigt einen deutlichen Rückschritt im Engagement des UN-Sicherheitsrates, solche Verstöße zu verhindern und Verdächtige zur Rechenschaft zu ziehen.
Hier geht`s zur englischen Fassung: https://www.amnesty.org/en/documents/afr65/4291/2021/en/