Somalia

Im Juni 2011 urteilte der EGMR, dass die Rückführung von Personen nach Zentral- und Südsomalia angesichts der desolaten Menschenrechts- und humanitären Lage nur in Ausnahmefällen zulässig sei. Über sechs Jahre später hat sich die Lage in den genannten somalischen Regionen nicht grundlegend verändert.

2017 herrschte in Süd- und Zentralsomalia nach wie vor ein bewaffneter Konflikt zwischen Regierungstruppen und der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) auf der einen und der bewaffneten Gruppe Al-Shabaab auf der anderen Seite.

Aufgrund der anhaltenden Kampfhandlungen, der prekären Sicherheitslage und Beschränkungen, die von den Konfliktparteien verfügt wurden, haben humanitäre Hilfsorganisationen keinen ungehinderten Zugang zu einigen Regionen.

Die somalische Regierung und die AMISOM behielten auch 2017 die Kontrolle über die Hauptstadt Mogadischu, Kismayo und Baidoa. Viele ländliche Gebiete standen 2017 aber – vor allem in den Regionen Bay, Gedo, Lower Shabelle und Middle Juba – nach wie vor unter der Kontrolle von Al-Shabaab. Die Kämpfe führten zur Vertreibung von noch mehr Menschen und stellten eine ständige Gefahr für die Stabilisierung der Region dar. Gewaltsame Zusammenstöße zwischen den Clans und Angriffe von Al-Shabab auf die Zivilbevölkerung hielten an. Dies war besonders in den Bezirken der Fall, in denen die Kontrolle mehrfach zwischen der AMISOM und Al-Shabab wechselte. Die bewaffnete Gruppe Al-Shabaab war außerdem in der Lage, selbst in stark gesicherten Zonen Mogadischus und anderer Städte verheerende Angriffe zu verüben, bei denen Hunderte Zivilpersonen getötet oder verletzt wurden.

Clanmilizen und mit der Regierung verbündete Milizen waren für außergerichtliche Tötungen, Erpressungen, willkürliche Festnahmen und Vergewaltigungen verantwortlich.

Zivilpersonen wurden getötet oder verletzt, wenn sie bei bewaffneten Auseinandersetzungen ins Kreuzfeuer gerieten oder Opfer von gezielten Angriffen, Selbstmordanschlägen, Angriffen mit Granaten, selbst gebauten Sprengsätzen und unübersichtlichen Kampfhandlungen wurden. Alle am Konflikt beteiligten Parteien begingen Kriegsverbrechen, denen laut einem Bericht des UNHCR von Dezember 2017 insgesamt 4.585 Zivilpersonen zum Opfer fielen. Davon starben im Zeitraum von 1. Januar 2016 bis 14. Oktober 2017 insgesamt 2.078 Zivilpersonen, 2.507 Zivilpersonen wurden verletzt. 60 % der Opfer konnten Al-Shabaab zugerechnet werden, 13% dem Militär, 11 % staatlichen Akteuren, 4 % AMISOM und 12 % anderen nicht näher zu identifizierenden Akteuren.

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30. Dezember 2018