Sudan: EU muss ein Jahr nach Beginn des katastrophalen Krieges ihr Bemühungen verstärken

Ein Jahr nach Beginn des Konflikts im Sudan am 15. April 2023 und im Vorfeld der Tagung des Rates “Auswärtige Angelegenheiten” am 22. April hat Amnesty International den Hohen Vertreter Borrell und die EU-Außenminister in einem Schreiben aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten ihre Maßnahmen gegen die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Kriegsverbrechen, im Sudan-Konflikt verstärken.

Sehr geehrter Herr Hoher Vertreter Borrell,

Sehr geehrte EU-Außenminister,

ein Jahr nach Beginn des Konflikts im Sudan am 15. April 2023 und im Vorfeld der Tagung des Rates “Auswärtige Angelegenheiten” am 22. April bittet Amnesty International Sie eindringlich, sicherzustellen, dass die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten Maßnahmen gegen die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Kriegsverbrechen, im Konflikt im Sudan ergreifen.

Was im April 2023 als Konflikt zwischen den rivalisierenden sudanesischen Streitkräften (SAF) und den Rapid Support Forces (RSF) begann, hat sich zu einem katastrophalen landesweiten Krieg entwickelt, an dem Milizen und internationale Unterstützer beteiligt sind. Mehr als 14.600 Menschen wurden getötet, unter anderem bei gezielten und wahllosen Angriffen. Etwa 10,7 Millionen Menschen wurden durch den Konflikt vertrieben, die größte Binnenvertreibungskrise weltweit. Etwa 14 Millionen Kinder – die Hälfte der Kinder des Landes – benötigen humanitäre Hilfe. Diese anhaltenden Gewalttaten sind Teil einer langen Geschichte der Straflosigkeit im Sudan, wobei sich die fehlende Rechenschaftspflicht für vergangene Verbrechen als eine der Hauptursachen für die erneute Gewalt erweist.

Im August 2023 veröffentlichte Amnesty International einen Bericht mit dem Titel “Death Came To Our Home”: War Crimes and Civilian Suffering In Sudan” (Kriegsverbrechen und ziviles Leid im Sudan), in dem massenhafte Opfer unter der Zivilbevölkerung bei gezielten und wahllosen Angriffen, sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen, gezielte Angriffe auf zivile Einrichtungen wie Krankenhäuser und Kirchen sowie umfangreiche Plünderungen dokumentiert werden. Einige dieser schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen kommen einem Kriegsverbrechen gleich und erfordern eine dringende internationale Reaktion.

In jüngster Zeit hat Amnesty International ethnisch motivierte Angriffe der RSF und verbündeter arabischer Milizen in Ardamata, West-Darfur, dokumentiert, bei denen Hunderte von Zivilisten getötet und verletzt wurden. Amnesty International hat auch dokumentiert, wie der Stromausfall im Land nach der Abschaltung aller Netze und des Internets Anfang Februar 2024 die Koordinierung von Nothilfe und humanitären Diensten für Millionen von Menschen, die in den Konflikt verwickelt sind, vor große Herausforderungen gestellt hat.

Im Oktober 2023 stimmte der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) für die Einrichtung einer dringend benötigten unabhängigen internationalen Untersuchungskommission für den Sudan – einer der einzigen konkreten Schritte zur Lösung des Konflikts im Land. Die Mission hat den Auftrag, Beweise zu sichern und mutmaßliche Täter zu identifizieren, um den Opfern und Überlebenden den Weg zur Gerechtigkeit zu ebnen und – was ebenso wichtig ist – Berichte zu erstellen, die das Ausmaß der Menschenrechtskatastrophe im Sudan aufzeigen und Impulse für eine Lösung des Konflikts geben können. Doch sechs Monate später und am Vorabend des einjährigen Jahrestags des Konflikts ist die UN-Ermittlungsmission immer noch völlig unterfinanziert und personell unterbesetzt und daher nicht in der Lage, ihr Mandat sinnvoll zu erfüllen.

In Ihrer jüngsten Rede vor dem Plenum des Europäischen Parlaments zur drohenden Hungersnot im Sudan haben Sie die katastrophale humanitäre Lage, die Notwendigkeit eines sicheren Zugangs zu humanitärer Hilfe und den Schutz der Zivilbevölkerung hervorgehoben. In einer weiteren kürzlich abgegebenen Erklärung im Namen der EU wird auf die “dramatische Eskalation der Gewalt und die nicht wieder gutzumachenden Kosten für Menschenleben in Darfur und im ganzen Land sowie auf Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht” hingewiesen, darunter sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt, Massengewalt und Angriffe auf zivile Infrastrukturen. Als Reaktion darauf fordert die EU “ungehinderten, rechtzeitigen und sicheren Zugang für humanitäre Hilfe im gesamten Sudan”, unterstreicht die Bedeutung der “Rechenschaftspflicht für alle Täter” und verpflichtet sich, “gemeinsam mit internationalen Partnern keine Mühen zu scheuen, um Menschenrechtsverletzungen und -missbrauch zu überwachen und zu dokumentieren.”

In diesem Sinne müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam mit der gesamten internationalen Gemeinschaft dringend Maßnahmen ergreifen, um die Zivilbevölkerung im Sudan zu schützen, einschlägige Verbrechen zu untersuchen und die Rechenschaftspflicht für die im Land stattfindenden Menschenrechtsverletzungen sicherzustellen:

Schutz der Zivilbevölkerung im Sudan durch:

  • Gespräche mit den Kriegsparteien auf höchster Ebene, um alle Angriffe auf Zivilisten und zivile Infrastrukturen zu beenden und einen ungehinderten und sofortigen Zugang für humanitäre Hilfe zu gewährleisten.
  • Aufforderung an alle Kriegsparteien, die Internetsperren zu beenden, die die Erbringung von humanitären und Notfalldiensten behindern, die Sicherheit und den Schutz der Zivilbevölkerung beeinträchtigen und die wichtige Überwachung und Berichterstattung über laufende Verletzungen der internationalen Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts behindern.
  • Aufforderung an alle Länder, das vom UN-Sicherheitsrat verhängte Waffenembargo für Darfur einzuhalten, indem sie keine Waffen und Munition an die SAF, die RSF und andere bewaffnete Akteure liefern, und Unterstützung der Bemühungen im UN-Sicherheitsrat, das für Darfur geltende Waffenembargo auf den übrigen Sudan auszuweiten.
  • Im Einklang mit den EU-Leitlinien für Menschenrechtsverteidiger die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern, Aktivisten, Journalisten und Akteuren der Zivilgesellschaft, die sich noch im Sudan aufhalten und von Angriffen und Gewalt bedroht sind, schützen und fördern. Parallel dazu sollte die EU proaktiv den Kontakt zu sudanesischen Menschenrechtsverteidigern im Exil fördern und deren längerfristige Unterstützung sicherstellen, damit sie ihre wichtige Arbeit fortsetzen können.
  • Eintreten für die sudanesische Zivilgesellschaft und die Einbeziehung ihrer Ansichten und Anliegen in jeden Friedensprozess im Sudan, wobei insbesondere sichergestellt werden muss, dass jedes von der EU veranstaltete Treffen mit der Zivilgesellschaft eine integrative, echte und breit angelegte Konsultation darstellt und frei von Repressalien ist.
  • Aufstockung der Soforthilfemittel für die humanitäre Hilfe im Sudan und Gewährleistung einer spezifischen Unterstützung für den Schutz, die Pflege, die Behandlung und die Unterstützungsmechanismen für Überlebende sexueller Gewalt.
  • die Gelegenheit der Geberkonferenz für humanitäre Hilfe am 15. April in Paris zu nutzen, um die humanitäre Hilfe für das Land zu verstärken, und alle Konfliktparteien aufzufordern, den ungehinderten und sicheren Zugang für humanitäre Hilfe für alle, die sie benötigen, zu gewährleisten.

Aufnahme und Schutz von Flüchtlingen durch:

  • Öffnung sicherer und regulärer Wege in die europäischen Länder, um zu gewährleisten, dass sudanesische Staatsangehörige, die internationalen Schutz suchen wollen, dies so schnell und sicher wie möglich tun können und ungehinderten Zugang zu ihrem Hoheitsgebiet und ihren Asylverfahren haben.
  • Verzicht auf die Rückführung sudanesischer Staatsangehöriger in den Sudan oder in ein Drittland, in dem die Gefahr besteht, dass sie in den Sudan zurückgeschickt werden.
  • Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten des Sudan, um sicherzustellen, dass sie ihre Grenzen offen halten und dass Menschen, die vor dem Konflikt fliehen, nicht an der Grenze zurückgewiesen werden, vor Zurückweisung geschützt sind und sicheren und rechtzeitigen Zugang zu Asyl erhalten.
  • Aufstockung der Soforthilfe für die humanitäre Hilfe in den Flüchtlingslagern der Nachbarländer.

Förderung der Bemühungen um Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht durch:

  • Sicherstellung, dass Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht eine tragende Säule in den Beziehungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten zum Sudan und in jedem von der EU und ihren Mitgliedstaaten unterstützten Friedensprozess sind.
  • Sicherstellung der erforderlichen Mittel und der vollen politischen Unterstützung für die internationale Untersuchungsmission der Vereinten Nationen für den Sudan und Beibehaltung der Menschenrechte im Sudan ganz oben auf der Tagesordnung des UN-Menschenrechtsrates und anderer UN-Gremien.
  • Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union und den afrikanischen Staaten, um die Arbeit der Internationalen Untersuchungsmission der Vereinten Nationen zum Sudan im Einklang mit der Resolution der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker vom 29. Dezember 2023 uneingeschränkt zu unterstützen.
  • Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zur Untersuchung der anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in der Region Darfur und parallel dazu volle politische Unterstützung für die Arbeit des IStGH in diesem Zusammenhang.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihren Einsatz für die Menschenrechte im Sudan und für alle, die von dem Konflikt im Land und in der Region betroffen sind.

Mit freundlichen Grüßen,

Eve Geddie

Direktorin Amnesty International – Büro Europäische Institutionen Tigere Chagutah

Regionaldirektor für das östliche und südliche Afrika Amnesty International

Original Brief: Amnesty-International-Sudan-EU-must-step-up-response-at-one-year-mark-of-catastrophic-war-8-April-2024-online.pdf