BURUNDI URGENT ACTION: 10 Jahre Haft für Journalistin

Floriane Irangabiye, eine junge Journalistin aus Burundi, wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt. Als Grundlage hierfür werden fadenscheinige Vorwürfe wie “Gefährdung der Integrität des Staatsgebietes” genutzt.

 

Am 2. Januar verurteilte ein burundisches Gericht die Journalistin Floriane Irangabiye zu zehn Jahren Haft und einer Geldstrafe in Höhe von einer Million Burundi-Franc (etwa 450 Euro). Sie wurde auf der Grundlage konstruierter Vorwürfe der “Gefährdung der Integrität des Staatsgebiets” für schuldig befunden. Ihre Rechtsbeistände haben gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt. Floriane Irangabiye war am 30. August 2022 bei einem Familienbesuch in Bujumbura festgenommen worden. Sie wird derzeit im Gefängnis von Muyinga festgehalten. Amnesty International ist überzeugt, dass Floriane Irangabiye allein aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Menschenrechte und wegen ihrer Arbeit als Journalistin strafrechtlich verfolgt wird und fordert ihre sofortige und bedingungslose Freilassung.

Setzt euch hier per Online-Appell oder persönlichem Brief für Floriane Irangabiye ein:
https://www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/burundi-10-jahre-haft-fuer-journalistin-2023-02-07

Sachlage

Die Journalistin Floriane Irangabiye wurde willkürlich inhaftiert und am 2. Januar 2023 vom Hohen Gericht von Mukaza in Bujumbura wegen der “Gefährdung der Integrität des Staatsgebiets” zu zehn Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe in Höhe von einer Million Burundi-Franc (etwa 450 Euro) verurteilt. Ihre Rechtsbeistände legten am 23. Januar Rechtsmittel gegen das Urteil ein.

Floriane Irangabiye war am 30. August 2022 festgenommen worden, als sie aus Ruanda kommend ihre Familie in Bujumbura, der ehemaligen Hauptstadt Burundis, besuchte. Sie wurde bis zum Oktober 2022 ohne offizielle Anklage festgehalten. Während des Verfahrens legte die Staatsanwaltschaft Audioaufnahmen einer Sendung des burundischen Online-Radiosenders Radio Igicaniro vor, in der Floriane Irangabiye im August 2022 mit ihren Gästen die Regierung Burundis kritisiert hatte. Sie soll Folgendes gesagt haben: “Die Bevölkerung hat sich mit den Missständen in Burundi abgefunden, die Bürger äußern sich nicht aus Angst, getötet zu werden. Wir rufen die Menschen in Burundi auf, ihre Angst zu überwinden.” Außerdem legte die Staatsanwaltschaft als Beweis Fotos vor, die sie mit dem ruandischen Präsidenten Paul Kagame und dem ehemaligen burundischen Präsidenten Pierre Buyoya auf öffentlichen Veranstaltungen zeigen. Floriane Irangabiye wurde auch beschuldigt, an Treffen junger Menschen aus Burundi im ruandischen Exil teilgenommen zu haben.

Im September 2022 wurde Floriane Irangabiye in das Gefängnis von Muyinga in der nördlichen Provinz Muyinga verlegt, wo sie sie sich nach wie vor befindet.

Die unfaire strafrechtliche Verfolgung von Floriane Irangabiye beruht auf dem anhaltenden Vorgehen der burundischen Behörden gegen friedlichen Dissens, obwohl Präsident Evariste Ndayishimiye mehrfach versprochen hatte, die Menschenrechtslage des Landes zu verbessern. Die Verurteilung der Journalistin und ihre weitere willkürliche Inhaftierung verstoßen gegen ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und ein faires Gerichtsverfahren.

 

Hintergrundinformation

Floriane Irangabiye lebte zur Zeit ihrer Festnahme seit über zehn Jahren in Ruanda. Vor der Krise 2015 reiste sie regelmäßig aus der ruandischen Hauptstadt Kigali, ihrem Wohnort, zu ihrer Familie nach Bujumbura in Burundi.

Als der ehemalige Präsident Pierre Nkurunziza sich entschied, im April 2015 für eine dritte Amtszeit zu kandidieren, gingen zahlreiche Menschen in Burundi auf die Straße. Sie protestierten gegen diese Entscheidung, die ihrer Ansicht nach gegen die burundische Verfassung von 2005 verstieß. Diese sieht eine Begrenzung auf zwei Amtszeiten von jeweils fünf Jahren vor. Im August 2022 reiste Floriane Irangabiye erstmals seit 2015 wieder nach Bujumbura, um ihre Familie zu sehen.

Die Zivilgesellschaft und die Medienorganisationen Burundis gehörten 2015 zu den ersten Zielscheiben der staatlichen Repression. Die Regierung schloss die meisten unabhängigen Me

nschenrechtsorganisationen und Medien vorübergehend oder dauerhaft oder trieb die Mitarbeiter*innen ins Exil. Obwohl Präsident Ndayishimiye 2021 versprochen hatte, das Verhältnis zu den Medien zu normalisieren, begegnet die burundische Regierung Menschenrechtsarbeit weiterhin mit Misstrauen, und die Menschenrechte, auch das Recht auf freie Meinungsäußerung, werden nach wie vor stark eingeschränkt.

Die meisten unabhängigen Menschenrechtsorganisationen konnten ihre Tätigkeit in Burundi nicht wieder aufnehmen, zumal die burundischen Behörden gegen viele ihrer führenden Aktivist*innen im Exil Haftbefehle erlassen haben. Zwölf Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen gehörten zu einer Gruppe von 34 Personen, die im Juni 2020 in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt wurden, weil sie an einem Putschversuch im Mai 2015 beteiligt gewesen sein sollen. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs wurde erst im Februar 2021 veröffentlicht.

Festnahmen oder Inhaftierungen als Strafe für die friedliche Ausübung der Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, sind willkürlich und verstoßen gegen die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker und gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die beide von Burundi ratifiziert wurden. Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen hat festgelegt, dass Personen, die nur wegen der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte inhaftiert sind, sofort freigelassen werden müssen.

 

Kompakt zusammengefasst findet ihr alle Infos noch einmal hier: https://www.amnesty.de/sites/default/files/2023-02/013_2023_Burundi_DE.pdf