Amnesty Update zu COVID-19 in Tansania, Kenia und Somalia
Seit März 2020 sind in Tansania, Kenia und Somalia bestätigte Infizierte und Todesfälle durch COVID-19 bekannt, was die Gesundheitssysteme der drei ostafrikanischen Länder vor große Herausforderungen stellt. Dies sind außergewöhnliche Zeiten, doch es ist auch in der momentanen Situation unabdingbar, dass die Menschenrechtsstandards eingehalten werden. Der Zugang zu Informationen ist ein Schlüsselaspekt des Rechts auf Gesundheit und muss auch in dieser weltweiten Krisenzeit respektiert werden. Amnesty International beobachtet mit Sorge, dass einige Regierungen dieser Verpflichtung nicht nachkommen.
In Tansania wurde der Journalist Talib Ussi Hamad, der für die Tansania Daima daily Zeitung über COVID-19 schrieb, am 20. April für 6 Monate suspendiert. Dies ist der jüngste Angriff auf das Recht auf freie Meinungsäußerung, den Zugang zu Informationen und die Medienfreiheit während der Pandemie. Die Suspendierung von Talib Hamad erfolgt nur wenige Tage nachdem der Tageszeitung Mwananchi die Online-Lizenz entzogen worden war, nachdem sie ein Foto von Präsident John Pombe Magufuli beim Einkaufen inmitten einer Menschenmenge veröffentlicht hatte, was eine Online-Diskussion über die Vorgehensweise des Landes im Umgang mit COVID-19 auslöste. Amnesty International fordert die Behörden dazu auf dieses harte Vorgehen gegen die Pressefreiheit zu beenden und damit aufzuhören, das Gesetz als Instrument der Zensur und Repression zu benutzen.
“Die Behörden müssen die Suspendierung des Journalisten und der Tageszeitung unverzüglich aufheben. Sie dürfen nicht dafür bestraft oder sanktioniert werden, dass sie ihre Arbeit tun“, so Deprose Muchena, Direktorin für Ost- und Südafrika bei Amnesty International.
Unter dem Vorwand Maßnahmen zum Gesundheitsschutz wegen COVID-19 zu treffen, wird in Tansania außerdem das Gerichtsverfahren des Menschenrechtsanwalts Tito Magoti und des Mitangeklagten Theodory Giyani, welche sich seit dem 20. Dezember 2019 in polizeilichem Gewahrsam befinden, zum neunten Mal vertagt. Amnesty International fordert Tito Magoti und Theodory Giyani sofort und bedingungslos freizulassen.
In Kenia wurden nach der Einführung einer nächtlichen Ausgangssperre am 27. März 2020, mehrere schwere Fälle von gewalttätigen Übergriffen auf die Zivilbevölkerung durch die Polizei bekannt. In den ersten fünf Nächten der Ausgangssperre wurden bei den Polizeieinsätzen in sieben Bezirken mindestens sieben Menschen getötet, sechzehn ins Krankenhaus eingeliefert und zehn verletzt in Folge von gewalttätigen Übergriffen durch die Polizei. Journalist_innen, Mitarbeiter_innen des Gesundheitswesens und Menschenrechtsverteidiger_innen klagten über Einschüchterungen und Übergriffe durch Polizeibeamte. Vier Polizeibeamte wurden wegen des Vorwurfs der Anwendung exzessiver und tödlicher Gewalt sowie des Einsatzes von Tränengas und Schlagstöcken verhaftet.
Artikel 244(c) der kenianischen Verfassung verpflichtet den Polizeidienst zur Einhaltung der verfassungsmäßigen Normen für Menschenrechte und Grundfreiheiten. Trotzdem fehlte in den Richtlinien zur Durchsetzung der Ausgangssperre vom 27. März 2020, welche der Generalinspekteur des nationalen Polizeidienstes erließ, jeglicher Hinweis auf den Schutz der (grundlegenden) Rechte von Menschen während der Ausgangssperre. Sie enthielten keine Hinweise auf gewaltlose Maßnahmen zur Durchsetzung der Ausgangssperre oder der Freizügigkeit von Mitarbeiter_innen wesentlicher und kritischer Dienste. Die Richtlinien sahen auch keine zulässigen Ausnahmen für Notfälle vor. Zudem verfügten die Polizeikräfte nach wie vor nicht über eine grundlegende persönliche Schutzausrüstung, die während der Pandemie für einen sicheren Umgang mit der Öffentlichkeit erforderlich ist. Amnesty International Kenia hat deshalb Vorschläge für die Regierung veröffentlicht, wie diese ihre Richtlinien so überarbeiten kann, dass Polizeiarbeit mit einem kooperativem, integrativem, auf Menschenrechten basierendem und distanzbewusstem Ansatz möglich wird.
Auch die Situation in Somaliland beobachtet Amnesty International. Hier verbleibt der freiberufliche Journalist Abdimalik Muse Oldon in Haft, obwohl Präsident Muse Bihi Abdi am 1. April 2020 574 Gefangene begnadigte, um angesichts der COVID-19-Pandemie die Gefängnisse zu entlasten. Der Journalist war vor einem Jahr festgenommen und willkürlich inhaftiert worden, weil er den Präsidenten auf Facebook kritisiert haben soll. Um ihn zu unterstützen hat Amnesty International eine Urgent Action aufgesetzt und fordert die umgehende und bedingungslose Freilassung von Abdimalik Muse Oldon, da seine Festnahme und die anschließende willkürliche Inhaftierung sein Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß internationaler Menschenrechtsnormen verletzen.
Links zu den Original-Amnestymitteilungen:
- https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/coronavirus-gefaengnissen-staaten-subsahara-afrika-muessen
- https://www.amnesty.org/en/latest/news/2020/04/tanzania-authorities-must-end-crackdown-on-journalists-reporting-on-covid19/
- https://www.amnestykenya.org/human-rights-based-covid-19-policing-guidelines-for-the-nps/