39 Organisationen, darunter Amnesty International, fordern von den Regierungen in Ostafrika, den Zugang zu Asyl während der COVID-19-Pandemie zu gewährleisten. Eine Koalition aus internationalen, nationalen und von Geflüchteten geleitete Organisationen in der Region Horn von Afrika, Ost- und Zentralafrika (HECA) hat die Regierungen der Region aufgefordert, die Grenzen für Asylsuchende wieder zu öffnen. Die Organisationen appellierten an die Regierungen, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen der aktuelle Gesundheitsnotstand bewältigt und gleichzeitig sichergestellt werden kann, dass Asylsuchende Schutz suchen können.
Die Länder in der HECA-Region nahmen bislang rund 4,6 Millionen Flüchtlinge und Asylsuchende auf und haben eine lange Tradition in der Aufnahme und des Schutzes von Asylsuchenden. Vor der Pandemie nahmen die Länder kontinuierlich Menschen auf, die Schutz vor Gewalt und Konflikten, politischer Verfolgung oder anderen Bedrohungen suchten. Die Staaten begannen im März 2020 mit der Schließung ihrer Grenzen, um die transnationale Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen. Dabei wurde nicht für den Schutz der vielen Frauen, Männer und Kinder gesorgt, die vor Bedrohungen ihres Lebens und ihrer Freiheiten fliehen und Asyl beantragen müssen.
“Während die Länder in der Region mit einem öffentlichen Gesundheitsnotstand konfrontiert sind, müssen die Regierungen mit Unterstützung internationaler Partner Lösungen finden, die die internationalen Menschenrechts- und Geflüchtetenrechtsverpflichtungen, einschließlich des Rechts auf Asyl, respektieren. Regierungen sollten Maßnahmen wie medizinische Untersuchungen oder Tests sowie präventive und zeitgebundene Quarantäneeinrichtungen an den Grenzübergangsstellen in Erwägung ziehen, um Asylsuchenden den Zugang zu gewähren”, sagte Deprose Muchena, Direktorin von Amnesty International für das östliche und südliche Afrika.
Hintergrund:
Burundi, Äthiopien, Ruanda und Somalia schlossen ihre Grenzen im März 2020. In Kenia wurden die Grenzen zu Somalia und Tansania am 16. Mai geschlossen. In einigen Fällen wurden Asylsuchende und Geflüchtete, die nach Kenia einreisten, verhaftet und an die Grenzübergangsstelle zurückgeschickt.
Pauschale Grenzschließungen verstoßen gegen das internationale Geflüchtetenrecht, indem sie Menschen, die internationalen Schutz benötigen, die Möglichkeit verwehren, in einem anderen Land Asly zu suchen. Sie verstoßen auch gegen das Prinzip der Nichtzurückweisung (Non-Refoulement), das Staaten verbietet, Menschen an einer Grenze abzuweisen und sie in ein Land zurückzuführen, in dem sie gefährdet oder der Verfolgung ausgesetzt wären.
Entlang der Grenze zwischen der Demokratischen Republik Kongo und Uganda campieren seit Mai 2020 etwa 10.000 Vertriebene, die darauf warten, in Uganda Asyl zu suchen. Nach der Entscheidung der ugandischen Regierung vom 16. Juni 2020, ihnen die Einreise in das Land zu gestatten, sind Bemühungen im Gange, ihre sichere Einreise, Quarantäne und Niederlassung vorzubereiten.
“Wir begrüßen die Entscheidung Ugandas, diese Gruppe kongolesischer Asylsuchender aufzunehmen. Wir fordern die Regierung und die Partner dringend auf, für diese Gruppe würdige Quarantänebedingungen zu gewährleisten und allgemeinere Maßnahmen zu entwickeln, um Menschen, die internationalen Schutz benötigen, an anderen Grenzübergängen aufzunehmen”, sagte Robert Hakiza, Koordinator der afrikanischen Sektion der Geflüchtetenorganisation Global Refugee-Led Network.
An der Grenze Ugandas zum Südsudan sitzen Hunderte Menschen fest, in der Hoffnung nach Uganda zu gelangen, nachdem sie durch die jüngsten Kämpfe zwischen Regierungssoldaten und bewaffneten Gruppen im Bundesstaat Central Equatoria vertrieben wurden. Sie leben in provisorischen Strukturen und brauchen dringend Nahrungsmittel, eine angemessene Unterkunft, medizinische Versorgung und Zugang zu sauberem Wasser. Uganda hat seine Grenzen am 20. März 2020 geschlossen.
“Regionale Organisationen wie die East African Community (EAC), die Intergovernmental Authority on Development (IGAD) und die Afrikanische Union (AU) sollten mehr Führung übernehmen und Leitlinien herausgeben, wie Länder ihre Grenzen sicher für Asylsuchende öffnen können. Die internationale Gemeinschaft muss sich ebenfalls einschalten, um den Vertriebenen die nötige Hilfe zu geben, egal auf welcher Seite der Grenze sie sich befinden”, sagte Lydia Zigomo, die Regionaldirektorin von Oxfam für die Region Horn von Afrika, Ost- und Zentralafrika.
Die Organisationen appellieren an die regionalen Organisationen Regierungen bei der Entwicklung von Verfahren und Richtlinien zu unterstützen und zu ermutigen, den Personen, die Asyl beantragen wollen, Grenzübertritte zu ermöglichen. Dazu sollten praktikable Vorschriften für COVID-19-Screening, -Tests und -Quarantäne sowie besondere Maßnahmen gehören, die den Bedürfnissen von Randgruppen wie unbegleiteten Kindern, insbesondere in Quarantäneeinrichtungen, Rechnung tragen.
“Während die EAC maßgeblich die Harmonisierung von Grenzübergangsscreenings unterstützt hat, um den Transport von Gütern innerhalb der Region zu ermöglichen, gab es keine Äußerungen über den Zugang von Asylsuchenden. Regionale Organisationen dürfen Geflüchtete in ihren COVID-19-Reaktionsplänen nicht auslassen”, sagte George Kegoro, Exekutivdirektor der kenianischen Menschenrechtskommission.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Konvention über die Rechtsstellung von Geflüchteten aus dem Jahr 1951 verpflichten Staaten, das Recht von Menschen auf Asyl zu respektieren und das Prinzip der Nichtzurückweisung einzuhalten. Dieses verbietet ihnen, Asylsuchende, die an ihren Grenzen ankommen, abzulehnen und zurückzuschicken. Alle Länder am Horn von Afrika, Ost- und Zentralafrika sind Vertragsstaaten der Konvention von 1951.
Das Recht, Asyl zu suchen und gewährt zu bekommen sowie Schutz vor der Rückführung zu erhalten, ist auch in der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker sowie in der OAU-Konvention von 1969 (heute AU) über die spezifischen Aspekte der Probleme von Geflüchteten in Afrika vorgesehen. Auch diese beiden Verträge sind von allen Ländern der Region Horn von Afrika, Ost- und Zentralafrika unterzeichnet worden. Darüber hinaus wurden diese Rechte und Schutzmaßnahmen in die Verfassungen und Gesetze zu Geflüchteten vieler Länder der Region, darunter Uganda und Kenia, aufgenommen.
Gegenwärtig gibt es über 1.420.000 Geflüchtete und Asylsuchende in Uganda, 763.000 in Äthiopien, 1.089.000 im Sudan und 494.649 in Kenia.
Die EAC veröffentlichte am 30. April 2020 einen regionalen COVID-19-Reaktionsplan. Er zielt darauf ab, den freien Verkehr von Gütern und Dienstleistungen in der EAC-Region zu erleichtern und gleichzeitig den grenzüberschreitenden Personenverkehr zu minimieren. Geflüchtete und Asylsuchende werden darin nicht erwähnt.
Die IGAD veröffentlichte am 20. April 2020 eine regionale COVID-19-Reaktionsstrategie. Die Strategie weist auf die Bedeutung des Schutzes von Geflüchteten, Binnenvertriebenen, Migrant*innen, Aufnahmegemeinden und anderen Bevölkerungsgruppen in Grenzgebieten hin und sieht vor, dass die IGAD die Mitgliedstaaten in Folgendem unterstützen wird: Einführung von Screening-Maßnahmen für Reisende und Migrant*innen an Grenzübergängen; Austausch von Informationen über die grenzüberschreitende Migration von Geflüchteten und anderen Migrant*innengruppen mit den nationalen Gesundheitsbehörden im Hinblick auf eine angemessene Betreuung und Verwaltung; Einrichtung von Isolations- und Quarantäneeinrichtungen an Grenzübergängen für Migrant*innengruppen sowie für Geflüchtete und Binnenvertriebene; Austausch von bewährten Praktiken und Wissen über Schutzmaßnahmen für gefährdete und Hochrisikogruppen mit begrenztem Zugang zu Gesundheitsversorgung.
Die Afrikanische Union hat an die Regierungen appelliert, sich an das Völkerrecht und die Achtung der Rechte und der Menschenwürde von Migrant*innen und Geflüchteten zu halten, hat aber bisher keine praktischen Leitlinien dazu veröffentlicht, wie dies zu tun ist, insbesondere im Zusammenhang mit komplexen Fragen wie dem Grenzmanagement während der Pandemie.
Die 10.000 Vertriebenen an der Grenze zwischen der Demokratischen Republik Kongo und Uganda flohen vor Angriffen auf Dörfer in den Chiefdoms War-Palara und Panduru. Die Vertriebenen, von denen die meisten der ethnischen Gruppe der Alur angehören, halten sich in der Ortschaft Mon-Zeu, im Chiefdom von Alur Djuganda, auf dem Gebiet von Mahagi, im Westen der Provinz Ituri nahe der Grenze der DRK zum Zombo-Distrikt Ugandas auf.
Hier der Link zur Original-Pressemeldung: East Africa: People seeking safety are trapped at borders due to COVID-19 measures | Amnesty International