Sudan: Al-Bashir muss an den Internationalen Strafgerichtshof ausgeliefert werden

Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Die Vorwürfe gegen den ehemaligen sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir wiegen schwer. Nun soll er endlich an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) ausgeliefert werden. Dies hat die derzeitige sudanesische Regierung Berichten zufolge bei Friedensverhandlungen über die Region Darfur zugesagt. Amnesty International wertet eine Auslieferung von al-Bashir als längst überfälligen Schritt, den Opfern jahrzehntelanger gravierendster Menschenrechtsverletzungen endlich Gerechtigkeit zu verschaffen.

“Mit der Auslieferung von al-Bashir an den IStGH kann die amtierende sudanesische Regierung glaubhaft machen, dass sie ernsthaft an der Aufarbeitung von vergangenen Menschenrechtsverletzungen im Sudan interessiert ist. Diese Aufarbeitung ist die Voraussetzung für Frieden und Stabilität im Sudan”, sagt Franziska Ulm-Düsterhöft, Afrikareferentin von Amnesty International Deutschland.

Die sudanesische Regierung muss ihren Worten nun Taten folgen lassen und Omar al-Bashir unverzüglich an den IStGH überstellen. Gleichzeitig müssen auch andere Personen, die für Menschenrechtsverletzungen unter der Regierung von Omar al-Bashir verantwortlich waren, endlich zur Rechenschaft gezogen werden.

Hintergrund

Gegen den ehemaligen sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir hatte der IStGH zwei Haftbefehle erlassen: Am 4. März 2009 wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie am 12. Juli 2010 einen Haftbefehl wegen Völkermord. Al-Bashir wird beschuldigt, für die Tötung, Verstümmelung und Folter von hunderttausenden Menschen in der sudanesischen Region Darfur verantwortlich zu sein.

Darfur ist Schauplatz eines blutigen Konflikts, der seit 2003 besteht und bis heute andauert. Die genaue Zahl der zivilen Todesopfer infolge des Konflikts ist nicht bestätigt, aber Schätzungen gehen von mehr als 500.000 Todesopfern aus. Die Situation in Darfur wurde 2005 vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an den IStGH verwiesen. Die Anklage des IStGH gegen al-Bashir bezieht sich auf Ereignisse, die zwischen den Jahren 2003 und 2008 stattfanden.

Insgesamt ist al-Bashir in fünf Fällen von Kriegsverbrechen, in zwei Fällen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und in drei Fällen wegen Völkermordes angeklagt. Die Anklage gegen al-Bashir bezieht sich auf Menschenrechtsverletzungen, die von seinen Sicherheitskräften, einschließlich der sudanesischen Armee und der mit ihr verbündeten Janjaweed-Milizen, der Polizei und dem Nationalen Nachrichten- und Sicherheitsdienst (NISS), begangen wurden.

Während des Einsatzes in Darfur waren diese Kräfte mutmaßlich für zahlreiche unrechtmäßige Angriffe auf die Zivilbevölkerung verantwortlich – insbesondere auf Fur-, Masalit- und Zaghawa-Gruppen. Dazu gehörten die Tötung und Vergewaltigung tausender Zivilpersonen, Folter, Plünderung von Städten und Dörfern sowie die zwangsweise Umsiedlung von Hunderttausenden von Zivilpersonen.

Das Gericht befand, dass “es berechtigte Gründe für die Annahme gibt, dass Omar al-Bashir in der konkreten Absicht handelte, die ethnischen Gruppen der Fur, Masalit und Zaghawa zumindest zum Teil zu vernichten”.

Hier geht es zur Originalnachricht: Sudan: Al-Bashir handover to ICC necessary move for justice for victims | Amnesty International