Afrika: Staaten behindern die Bemühungen von kontinentalen Rechtsinstitutionen Menschenrechte zu bewahren

Afrikanische Rechtsinstitutionen sind durchweg frustriert über die unzureichende Kooperation und Unterstützung von Mitgliederstaaten der Afrikanischen Union (AU), die ausweglos versuchen ihre Unabhängigkeit und Autonomie aufzuweichen.

Der Bericht „The State of African Regional Human Rights Bodies and Mechanisms” fand heraus, dass die Rechtsinstitutionen des Kontinents unter harten Bedingungen arbeiten, während ihre Entscheidungen offenkundig ignoriert werden und die Plädoyers für angemessene finanzielle Fördermittel und personelle Ressourcen auf taube Ohren treffen.

Afrikas Menschenrechtsorganisationen werden willentlich untergraben und unwirksam gemacht. Der Exekutivrat der Afrikanischen Union muss sich diesem Unterfangen widersetzen und die Verantwortung übernehmen die Entscheidungen in Menschenrechtsmechanismen ernsthaft zu überwachen.

  • Netsanet Belay, Amnesty Internationals Direktor für Recherche und Anwaltschaft

Der mangelhafte Leistungsnachweis der Staaten

Der Bericht fand heraus, dass von 54 Staaten des Kontinents, fünf (Komoren, Äquatorial Guinea, Sao Tomé and Principe und Somalia) nicht eine einzige Berichterstattung über die Menschenrechtssituation im jeweiligen Land geleistet haben, seit sie die Afrika Charta für Menschen- und Völkerrechte ratifiziert haben.

Viele Länder, die eine Berichterstattung innerhalb des Berichtszeitraums an die Afrikanische Kommission (AK) abgegeben haben, taten dies mit einer Verspätung von mehr als einem Jahrzehnt. Gambia und Eritrea stellen den Rekord mit zwei Berichten mit jeweils 21 und 19 Jahren Verspätung.

Während des Zeitraumes der Berichtprüfung sendete die AK 83 dringende Aufrufe an Staaten, in denen Bedenken über Menschenrechtsverletzungen geäußert wurden. Nur 26 (31 Prozent) dieser Staaten sendete eine schriftliche Antwort.Zusätzlich fragte die AK für 27 Länderbesuche an, von denen 13 grundsätzlich autorisiert wurden und lediglich 5 tatsächlich stattgefunden haben.

Raum für Nachbesserung

Trotz einigen hartnäckigen Herausforderungen, denen sich die Afrikanischen Menschenrechtsinstitutionen stellen müssen, verzeichneten sie eine vergleichsweise beachtlich hohe Erfassung von neuen Normen und Standards, miteingeschlossen ein Vertragskonzept über die Rechte von sozialem Schutz und sozialer Sicherheit. Die AK veröffentlichte ebenso zukunftsweisende Studien über die Übergangsjustiz und Menschenrechte in Konfliktsituationen.

Der Afrikanische Gerichtshof der Menschen- und Völkerrechte (Afrikanischer Gerichtshof) verabschiedete 25 gerichtliche Entscheidungen. Allerdings kam nur Burkina Faso den Entscheidungen des Gerichtes bis zum Ende des Berichtzeitraums nach. Manche Länder, Tansania eingeschlossen, willigten zum Teil ein, während die Elfenbeinküste, Kenia, Libyen und Ruanda überhaupt nicht einwilligten.

Sowohl die AK als auch der Afrikanische Gerichtshof boten im Juni 2019 pessimistisch dar, mit 240 und 143 offenen Fällen einen hohen Rückstau an Beschwerden zu haben. Andererseits blieb das Afrikanische Komitee für Kinderrechte mit nur 11 Fällen seit Gründung extrem unterausgelastet.

Sowohl die Afrikanische Kommission als auch der Afrikanische Gerichtshof befinden sich in einem chronischen Auftragsüberhang aufgrund eines langsamen Tempos in der Ermittlung von Fällen. Sie müssen dringend Pläne aufstellen, um Entschlüsse zu beschleunigen und eine strikte Einhaltung von Zeitlimits für Parteien, speziell Vertragsstaaten versichern.

  • Netsanet Belay, Amnesty Internationals Direktor für Recherche und Anwaltschaft

Menschenrechtsverteidiger_innen im Belagerungszustand

Der Bericht hebt ebenso einen Angriff auf Menschenrechtsverteidiger_innen (MRVs) in Afrika hervor. Zwischen Januar 2018 und Juni 2019, wurden 71 Prozent aller Beschwerdeverfahren der AK an Vertragsstaaten zum Schutze von MRVs eingeleitet.

MRVs in der Demokratischen Republik Kongos (DRK) und Ägypten hat es am stärksten getroffen, die AK führte 11 und 10 dringende Verfahren gegen die jeweiligen Staaten. Gefolgt von Burundi mit 7 Beschwerden, Kamerun und Algerien mit jeweils 6, und Uganda und dem Sudan mit jeweils 5 Rechtsbeschwerden.

Es ist sehr alarmierend, dass Regierungen quer durch Afrika Menschenrechtsverteidiger_innen ausfindig machten, um sie ruhig zu bekommen, ihrem Aktivismus mit brutalen Attacken, Bedrohungen, unrechtsmäßigen Inhaftierungen und Gewahrsam ein Ende zu bringen. Angriffe gegen Menschenrechtsverteidiger_innen sind Angriffe gegen all diejenigen, für deren Freiheit sie kämpfen.

  • Netsanet Belay, Amnesty Internationals Direktor für Recherche und Anwaltschaft

Hintergrund

Dieser neue Amnesty International Bericht, der jährlich veröffentlicht werden soll, dient zur regelmäßigen Überprüfung der Leistungsfähigkeit der drei 3 regionalen Menschenrechtsinstitutionen in Afrika: die Afrikanische Kommission; das Afrikanische Komitee für Kinderrechte; und der Afrikanische Gerichtshof.

Beginnend mit dieser erstmaligen Überprüfung, The State of the African Regional Human Rights Bodies and Mechanisms wird im Oktober im Gedenken an die Verabschiedung der Afrikanischen Charter am 21. Oktober im Jahre 1981 immer an jenem Tag ein Bericht erscheinen.

Weitere Informationen auf englisch findet Ihr hier: https://www.amnesty.org/en/latest/news/2019/10/africa-states-frustrate-continental-rights-bodies-efforts-to-uphold-human-rights/