Rundbrief 1/2019

Rundbrief Sudan und Südsudan 1/2019

Sowohl im Sudan als auch im Südsudan kam es in den letzten Monaten weiterhin zu schweren Menschenrechtsverletzungen. Am 25. Mai sollte die Übergangszeit des im August 2018 geschlossenen Friedensabkommens zwischen der Regierung von Salva Kiir, den gegnerischen bewaffneten Bewegungen und der politischen Opposition enden. Bis dahin sollten die wesentlichen politischen und sicherheitspolitischen Punkte umgesetzt und die Übergangsregierung gemeinsam in Juba regieren können. Leider wurde bis zu dem Zeitpunkt noch so gut wie keiner der Punkte umgesetzt und die Übergangszeit wurde um 6 Monate verlängert. In vielen Bundesstaaten kommt es weiterhin zu gewaltätigen Angriffen auf die Zivilbevölkerung mit Verletzten und Toten. Besonders weit verbeitet ist die sexualisierte Gewalt, auch gegen Minderjährige. Das Land ist von einer Hungersnot bedroht und die humanitäre Versorgung ist immer noch katatrophal. Amnesty International fordert deshalb die Verlängerung des Waffenembargos und die Verhängung von Sanktionen gegen die Verantwortlichen der Menschenrechtsverletzungen.

Im Sudan kam es nach monatelangen friedlichen Protesten der Bevölkerung gegen die Sparmaßnahmen der Regierung zum Sturz des Langzeitpräsidenten Omar al-Bashirs. Am 11.4.2019 übernahm ein Militärrat  (TCM) unter Führung von Abdel Fattah al-Burhan die Regierung. Nummer 2 des Militär-Übergangsrates ist der Chef der Rappid Support Forces (RSF) Hemeti. Omar al-Bashir wurde inhaftiert und angeklagt. Ein ziviler Zusammenschluss (Forces of the Declaration of Freedom and Change, AFC) fordert die Einsetzung einer Übergangsregierung mit ziviler Führung. Das hat der Militärrat bisher abgelehnt und in den Verhandlungen hat man sich bisher nur auf eine Übergangszeit von drei Jahren geeinigt. Bis zum Putsch wurden mindestens 50 Menschen getötet und über 800 inhaftiert. Es kam immer wieder zu gewaltätigen Übergriffen von Sicherheitskräften gegen die Demonstranten.