Die Journalistin Floriane Irangabiye wurde nach einer Begnadigung durch den Präsidenten am 16. August 2024 aus der Haft entlassen. Sie war im Januar 2023 unter konstruierten Vorwürfen zu einer 10-jährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil sie im August 2022 in einer Online-Radiosendung Kritik an der Regierung Burundis geübt hatte.
Am 14. August unterzeichnete Präsident Evariste Ndayishimiye ein Dekret, mit dem Floriane Irangabiye ohne jede Auflage begnadigt wurde. Das Dekret wurde am nächsten Tag veröffentlicht und Floriane Irangabiye am 16. August aus dem Gefängnis entlassen.
Die in Ruanda lebende Journalistin war zu Besuch in Burundi, als sie am 30. August 2022 festgenommen wurde, und befand sich seither durchgängig in Haft. Zu Haftbeginn wurde sie mehr als eine Woche lang beim Geheimdienst SNR (Service national de renseignement) festgehalten, wo man sie ohne Beisein eines Rechtsbeistands verhörte. Anschließend brachte man sie ins Mpimba-Gefängnis. Ende September 2022 wurde sie in das Muyinga-Gefängnis verlegt, wo Berichten zufolge die feuchten und durch die unmittelbar angrenzende Großküche belasteten Luftverhältnisse ihr Asthma verschlimmerten und sich ihr Gesundheitszustand stark verschlechterte. Nach Anträgen auf eine Verlegung und internationalem Druck, darunter auch die Mobilisierung von Aktivist*innen von Amnesty International, wurde Floriane Irangabiye im Oktober 2023 in das Bubanza-Gefängnis verlegt. Dieses Gefängnis liegt näher am Wohnort ihrer Familie in Bujumbura.
Am 2. Januar 2023 verurteilte das Hohe Gericht Mukaza in Bujumbura Floriane Irangabiye wegen “Gefährdung der Integrität des Staatsgebiets” zu einer zehnjährigen Haftstrafe und einer Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft konnte während ihres äußerst fehlerhaften Gerichtsverfahrens keine Beweise für die Straftat vorlegen, die ihr zur Last gelegt wurde. Ihre Verurteilung basierte ausschließlich auf Äußerungen während einer Radiosendung für Radio Igicaniro, einer von ihr 2019 im Exil mitbegründeten Online-Plattform, in der sie und andere Gäste die burundische Regierung scharf kritisierten.
Am 2. Mai 2023 bestätigte das Berufungsgericht von Mukaza ihren Schuldspruch und die zehnjährige Haftstrafe. Das Gericht stellte zwar fest, dass ihr erstes Verhör durch den burundischen Geheimdienst SNR gegen Paragraf 10 der Strafprozessordnung verstieß, da es ohne einen Rechtsbeistand und ohne Belehrung über ihr Aussageverweigerungsrecht durchgeführt wurde, bot aber keinen Rechtsbehelf an, da Verhöre durch den SNR nicht zu den Umständen gehören, unter denen das Gesetz vorsieht, dass die Nichtigkeit des Verfahrens festgestellt werden muss. Ihre Rechtsbeistände gingen in die nächste Instanz und reichten bei der Kassationskammer des Obersten Gerichtshofs ein weiteres Rechtsmittel ein. Doch auch dieses höchste Berufungsgericht bestätigte am 13. Februar 2024 den Schuldspruch gegen Floriane Irangabiye. Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom Februar wurde bei der Justizministerin ein Antrag auf Revision eingereicht.
Aktivist*innen von Amnesty International haben sich unermüdlich für Floriane Irangabiye eingesetzt. Unmittelbar nach ihrer Freilassung wies sie vor den Medien auf die Unterstützung von Amnesty International und anderen Organisationen hin, die sich für ihre Freilassung stark gemacht hatten.
Vielen Dank allen, die mit ihrem Einsatz zur Freilassung von Floriane Irangabiye beigetragen haben!