Burundi: Strafverfolgung als Voraussetzung für Presse- und Meinungsfreiheit

Seit 2015 wurden in Burundi zahlreiche Menschen Opfer von Folter und willkürlicher Haft

Burundi: Strafverfolgung ist eine unabdingbare Voraussetzung für ein Wiedererstarken der Civic Spaces

Im Dialog mit der Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zu Burundi verdeutlicht Amnesty International in einem an die Kommission gerichteten Statement, wie elementar wichtig die juristische Aufarbeitung schwerster begangener Menschenrechtsverletzungen wie Exekutionen und Folter sind:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

Amnesty International bedankt sich bei der Untersuchungskommission für ihr mündliches Update.

Während die Regierung einige Schritte unternommen hat, um Räume für die Presse zu öffnen, sehen sich Menschenrechtsverteidiger_innen und Journalist_innen weiterhin mit ernsthaften Verletzungen ihrer Rechte konfrontiert. Im Dezember 2020 erhielten wir die erfreuliche Nachricht, dass vier Journalist_innen der Iwacu Press Group – welche schlicht für das Ausüben ihrer Arbeit verhaftet und verurteilt wurden – begnadigt und aus der Haft entlassen wurden. Ende Februar erhielt der private Radiosender Bonesha FM die Erlaubnis, wiederzueröffnen. Fast sechs Jahre zuvor war er im Zuge des Putschversuches im Mai 2015 von der Polizei angegriffen und seine Einrichtung zerstört worden, 2017 wurde ihm die Lizenz entzogen.

Parallel und im starken Kontrast dazu veröffentlichte der Oberste Gerichtshof am 2. Februar eine Bekanntmachung zu seinem Urteil vom Juni 2020, bei dem 34 Personen der Staatsgefährdung, Durchführung von Attentaten und Zerstörung [Eigentums] schuldig gesprochen und zu lebenslanger verurteilt wurden. Darunter waren 12 Menschenrechtsverteidiger_innen und Journalist_innen im Exil, die einzig für ihren Protest gegen Präsident Nkurunzizas Entscheidung, für eine dritte Amtszeit zu kandidieren, verfolgt wurden. Solche Entscheidungen laufen dem Bekenntnis der Regierung zur Meinungsfreiheit klar zuwider.

Seit 2015 dauerten die schweren Verstöße gegen Menschenrechte – einschließlich erzwungenen Verschwindenlassens, außergerichtliche Exekutionen und Folter und einschließlich gegen Menschenrechtsverteidiger_innen – an und schufen vor dem zusätzlichen Hintergrund nahezu vollständiger Straffreiheit ein Klima der Angst. In Ergänzung zur Einstellung der Angriffe auf Zivilgesellschaft und Medien ist es essenziell, dass die Regierung die Strafverfolgung von Verbrechen gegen internationales Recht und andere ernsthafte Menschenrechtsverletzungen sicher stellt.

Wie bewertet die Kommission den Fortschritt mit dem Ziel, die Straffreiheit zu unterbinden, und welche weiteren Schritte empfiehlt sie, um eine echte Wiedereröffnung der Civic Spaces zu ermöglichen?

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

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