Tansania: Pushback-Praktiken und ihre Auswirkungen auf die Menschenrechte von Migranten und Geflüchteten

Als Antwort auf den Fragenkatalog des UN-Sonderberichterstatters für die Menschenrechte von Migranten zum Thema “Pushback-Praktiken und ihre Auswirkungen auf die Menschenrechte von Migranten” übermittelt Amnesty International einen Bericht in Bezug auf Push-Backs von Migranten und Flüchtlingen in Ostafrika.

Das Original-Bericht vom 12.02.2021 ist hier verfügbar:
https://www.amnesty.org/en/documents/afr01/3673/2021/en/
Im englischen Originaltext finden sich auch die Quellen zu den in der unteren Übersetzung beschriebenen Sachverhalte.

Tansania

In Tansania wird das Thema Flucht durch das Flüchtlingsgesetz von 1998 (im Folgenden das Gesetz) und die Nationale Flüchtlingspolitik (NRP) von 2003 geregelt. Abschnitt 4 des Gesetzes sieht vor, dass die tansanische Regierung Flüchtlinge auf individueller Basis oder auf Gruppenbasis anerkennen kann. Die Bestimmung des Flüchtlingsstatus wird durch das National Eligibility Committee (NEC) durchgeführt. Wenn ein Antragsteller mit der Entscheidung des NEC unzufrieden ist, sieht Abschnitt 9 des Gesetzes vor, dass er innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Entscheidung Berufung beim Minister einlegen kann. Das Gesetz sieht vor, dass die Entscheidung des Ministers, der Berufung stattzugeben oder sie abzulehnen, endgültig ist. Abschnitt 34 des Gesetzes sieht vor, dass Asylbewerber und Flüchtlinge jederzeit das Recht haben, freiwillig in das Land ihrer Staatsangehörigkeit zurückzukehren. Es verbietet auch jede Maßnahme, die Asylsuchende oder Flüchtlinge daran hindert, ohne ein ordentliches Verfahren in ihr Herkunftsland zurückzukehren.

Seit 2017 hat die Beschränkung des Zugangs zum Land und zu Asyl in Tansania insbesondere für burundische Flüchtlinge im Laufe der Zeit zugenommen. Im Januar 2017 beendeten die tansanischen Behörden die Prima-Facie-Anerkennung von Flüchtlingen aus Burundi, was bedeutet, dass alle Asylsuchenden, die aus Burundi kommen, von nun an individuell geprüft werden.

Im Juli 2018 hatte die Regierung von Tansania alle Aufnahmezentren an den Grenzübergängen aus Burundi geschlossen – und damit sowohl den Zugang zum Land als auch die Möglichkeit, Asyl zu beantragen, eingeschränkt. Dies betraf 19 Aufnahmestellen, die zuvor von burundischen und kongolesischen Asylsuchenden genutzt wurden. Neuankömmlinge aus Burundi und dem Kongo konnten sich nicht registrieren lassen. Burundische Flüchtlinge, die im Laufe der Jahre vom UNHCR bei der Rückkehr nach Burundi unterstützt worden waren, aber erneut fliehen mussten, konnten sich nicht bei den tansanischen Behörden registrieren lassen, um Asyl zu beantragen und ihren Asylantrag individuell prüfen zu lassen. Darüber hinaus wiesen die vom National Eligibility Committee (NEC) der Regierung bearbeiteten Asylanträge eine hohe Ablehnungsquote auf.

Tansania hat nicht nur das Recht, Asyl zu beantragen, sondern auch die Bewegungsfreiheit und die wirtschaftlichen Möglichkeiten für burundische Flüchtlinge eingeschränkt, was ihren Aufenthalt im Land erschwert. Diejenigen, die sich außerhalb der Flüchtlingslager Nyarugusu, Nduta und Mtendeli wagen, um ihren täglichen Bedarf zu decken, wurden zeitweise von tansanischen Sicherheitskräften festgenommen und inhaftiert.

Regierungsbeamte machten zunehmend Aussagen, die Flüchtlinge und Asylsuchende unter Druck setzen, in ihr Herkunftsland zurückzukehren, insbesondere die burundischen Flüchtlinge. Der Präsident John Magufuli und andere Beamte haben burundische Flüchtlinge öffentlich aufgefordert, in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Mitte Juli 2018 besuchten hochrangige tansanische Beamte die Lager und forderten die Flüchtlinge auf, sich für eine freiwillige Rückkehr zu melden. Die Flüchtlinge behaupteten, dass ihnen mitgeteilt wurde, dass die Rückkehr die einzige verfügbare Lösung für sie sei.

Im August 2018 forderte das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR die tansanischen Behörden auf, sicherzustellen, dass die Rückkehr der burundischen Flüchtlinge freiwillig ist und auf einer individuellen Entscheidung beruht. UNHCR warnte die Regierung davor, die Entscheidung der Flüchtlinge über ihre Rückkehr direkt oder indirekt zu beeinflussen. Am 24. August 2019 unterzeichneten Tansanias Innenminister Kangi Lugola und Burundis Innenminister Pascal Barandagiye eine Vereinbarung, um die Rückführung burundischer Flüchtlinge mit oder ohne deren Zustimmung zu beschleunigen. Die beiden Minister besuchten am 25. August die Flüchtlingslager Nduta und Mtendeli in der Region Kigoma, wo sie ankündigten, dass die Rückführungen am 1. Oktober beginnen würden. Tansanias Innenminister Kangi Lugola gab ebenfalls Interviews mit Medienhäusern, in denen er die Forderung wiederholte, dass die burundischen Flüchtlinge zurückgeschickt werden, ob sie wollen oder nicht.

Internationale Menschenrechtsorganisationen haben auch Vorfälle registriert, bei denen Asylsuchende und Flüchtlinge zurückgedrängt wurden. Am 15. Oktober 2019 zwangen die tansanischen Behörden mehr als 200 burundische Staatsangehörige rechtswidrig zur Rückkehr nach Burundi. Die Einschränkung der Möglichkeit, internationalen Schutz zu erhalten, für burundische Flüchtlinge wurde auch durch die Schließung und Zerstörung von Märkten in den Lagern, Einschränkungen ihrer Geschäftstätigkeit, des Zugangs zu Dienstleistungen und der Bewegungsfreiheit verstärkt. Berichten zufolge gefährdeten Fälle von gewaltsamem Verschwindenlassen in einigen Flüchtlingslagern die Sicherheit in den Lagern und erhöhten den Druck auf die Flüchtlinge, diese zu verlassen.

Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie verhängte Tansania eine komplette Grenzschließung und setzte internationale Flüge für etwa 3 Monate aus. Mit der von der tansanischen Regierung beschlossenen kompletten Grenzschließung wurden die seit 2017 bestehenden Zugangsbeschränkungen für Asylsuchende weiter verschärft. Dies trieb viele Flüchtlinge und Asylsuchende aus Burundi dazu, inoffizielle Grenzübergänge zu nutzen, um nach Tansania einzureisen, wo es keine Vorkehrungen für die Identifizierung, Dokumentation und Gesundheitsuntersuchung für Neuankömmlinge gibt. Aussagen von Regierungsbeamten, die sich gegen NGOs richteten, haben ein Umfeld der Angst für humanitäre Organisationen geschaffen. NGOs, die Asylsuchende und Flüchtlinge unterstützen, sehen sich mit einem restriktiveren Klima konfrontiert, insbesondere nach Aussagen des tansanischen Innenministers Ende August 2019. Minister Lugola warnte, dass jede Einzelperson oder NGO, die sich mit Flüchtlingsfragen beschäftigt, “den Zorn von Präsident John Pombe [Magufuli] zu spüren bekommen würde”, wenn sie sich den Rückführungsplänen der Regierung widersetzen würde.

-Übersetzung ohne Gewähr- Hier geht es zum Originaltext