Als Antwort auf den Fragenkatalog des UN-Sonderberichterstatters für die Menschenrechte von Migranten zum Thema “Pushback-Praktiken und ihre Auswirkungen auf die Menschenrechte von Migranten” übermittelt Amnesty International einen Bericht in Bezug auf Push-Backs von Migranten und Flüchtlingen in Ostafrika.
Das Original-Bericht vom 12.02.2021 ist hier verfügbar:
https://www.amnesty.org/en/documents/afr01/3673/2021/en/
Im englischen Originaltext finden sich auch die Quellen zu den in der unteren Übersetzung beschriebenen Sachverhalte.
Kenia
HINTERGUND
Das kenianische Flüchtlingsgesetz von 2006 und die Flüchtlingsbestimmungen von 2009 bilden den Rahmen für die Registrierung von Flüchtlingen und Asylsuchenden und die Verwaltung ihrer Anträge. unter der Schirmherrschaft des Department for Refugee Affairs (DRA), das mit dem UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) zusammenarbeitet. Gemäß des Flüchtlingsgesetz von 2006 erkennt Kenia zwei Arten von Flüchtlingen an: prima facie und gesetzliche Flüchtlinge. Rechtlich gesehen, gibt es Gesetzlich keine Einschränkungen in Bezug auf das Recht, an Kenias internationalen Grenzen Asyl zu beantragen. In der Praxis haben die Grenzschließungen im Zuge der COVID-19-Pandemie und das Erfordernis negativer COVID-19-Testbescheinigungen die Möglichkeiten für Migranten und Flüchtlinge, die versuchen, Kenias internationale Grenzen zu überqueren, beschränkt.
PUSHBACKS
Amnesty International hat eine Reihe von Pushbacks durch kenianische Behörden dokumentiert, insbesondere gegenüber somalischen Flüchtlingen. Im April 2014 wurden während der Anti-Terror-Operation “Usalama Watch” Hunderte von Somaliern willkürlich festgenommen, inhaftiert und dann unter Verletzung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung zurück nach Somalia abgeschoben.
ANDERE VERLETZUNGEN DES GRUNDSATZES DER NICHT-ZURÜCKWEISUNG
Kenia hat mehrere Versuche unternommen, die Zahl der ins Land kommenden und dort lebenden Flüchtlinge zu begrenzen. Ende 2012 kündigte das Department of Refugee Affairs (DRA) an, die Registrierung von Asylsuchenden und Flüchtlingen in städtischen Gebieten ausgesetzt würde. Im Dezember 2012 folgte eine weitere Ankündigung einer neuen Maßnahme, alle Flüchtlinge und Asylsuchende in städtischen Gebieten in Lager umzusiedeln, als Teil eines Plans, sie in ihre eigenen Länder zurückzuschicken. Später entschied der Oberste Gerichtshof jedoch, dass die Ankündigungen verfassungswidrig waren und eine Verletzung des Rechts auf Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge und des Grundsatzes der Nichtzurückweisung gemäß dem kenianischen Flüchtlingsgesetz von 2006 und der kenianischen Verfassung darstellten.
Im Jahr 2015 verabschiedete Kenia ein umstrittenes Sicherheitsgesetz (Security Law Amendment Act, SLAA), das die kenianischen Flüchtlingsgesetze änderte und die Zahl der in Kenia lebenden Flüchtlinge auf 150.000 deckelte. Zu diesem Zeitpunkt beherbergte Kenia über 500.000 Flüchtlinge. Der Oberste Gerichtshof erklärte jedoch, dass die Bestimmungen des SLAA, die die Zahl der Flüchtlinge in Kenia begrenzten, verfassungswidrig waren, weil sie das Prinzip der Nichtzurückweisung verletzten, das in der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 anerkannt ist, die Teil der kenianischen Gesetze ist.
Seit 2015 wurden alle Registrierungsstellen im Flüchtlingslager Dadaab geschlossen und sind weiterhin geschlossen. Dies hat dazu geführt, dass Neuankömmlinge, meist aus Somalia, sich nicht registrieren lassen können und diejenigen mit abgelaufenen Dokumenten ihren Status nicht erneuern können, was sie dem Risiko von Menschenrechtsverletzungen aussetzt. Nach Angaben des UNHCR gibt es im Flüchtlingslager Dadaab über 15.000 nicht registrierte Asylsuchende. Das Fehlen von Ausweispapieren erhöht das Risiko, dass Asylsuchende von der Polizei verhaftet werden und ihnen ein Teil der humanitären Unterstützung entgeht.
Am 6. Mai 2016 kündigte die kenianische Regierung ihre Absicht an, das Flüchtlingslager Dadaab bis zum 30. November 2016 zu schließen, mit der Begründung, das Lager sei eine Bedrohung für die nationale Sicherheit. Zu dieser Zeit beherbergte das Lager über 300.000 Flüchtlinge. Eine Erklärung des stellvertretenden Präsidenten William Ruto auf globalen Foren und Kommentare von hochrangigen Behörden, die die Flüchtlinge aufforderten, Kenia zu verlassen, lösten bei den Flüchtlingen Angst aus. Viele hatten keine andere Wahl, als sich für den vom UNHCR geförderten Rückkehrprozess zu melden. Der enge Zeitrahmen und der Mangel an alternativen Optionen für somalische Flüchtlinge hatten die Aussicht auf eine groß angelegte Zwangsrückkehr nach Somalia offen gelassen. Im Jahr 2019 wurde die Drohung, Dadaab zu schließen erneuert, als ein durchgesickertes UNHCR-Dokument berichtete, dass die kenianische Regierung das UNHCR über “Pläne zur Schließung der Dadaab-Lager innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten” informiert habe.
Lokale Führungspersönlichkeiten in den Aufnahmegebieten für Flüchtlinge und Beamte aus den Herkunftsländern der Flüchtlinge wurden eingesetzt, um Druck auf die Flüchtlinge auszuüben, damit sie in ihre Heimat zurückkehren. Anfang 2018 besuchten lokale kenianische Politiker, darunter der Gouverneur des Bezirks Marsabit, in Begleitung von äthiopischen Regierungsvertretern eine provisorische Siedlung mit über 6.000 äthiopischen Flüchtlingen in Moyale, nahe der Grenze zu Äthiopien, um die Flüchtlinge zur Rückkehr in ihre Heimat zu bewegen. Die Flüchtlinge waren vor einem brutalen Militärangriff in Äthiopien geflohen und flohen nach Kenia, um Sicherheit zu suchen. Auch der kenianische Gouverneur des Marsabit County besuchte im April 2018 die behelfsmäßigen Flüchtlingssiedlungen in seinem Bezirk im April 2018 und forderte die Flüchtlinge auf, nach Hause zurückzukehren.
Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie schloss Kenia am 16. Mai 2020 seine Grenzen zu Somalia und Tansania, ohne dass ein spezieller Mechanismus für die Einreise von Asylsuchenden und Flüchtlingen zur Verfügung stand. Asylsuchende und Flüchtlinge, die nach Kenia einreisten, wurden manchmal verhaftet und an den Einreiseort zurückgeschickt. Aufnahme- und Registrierungszentren in städtischen Zentren und in Flüchtlingslagern blieben im Jahr 2020 geschlossen. Im April 2020 stellte die kenianische Regierung die Flüchtlingslager Dadaab und Kakuma-Flüchtlingslager unter teilweisen Lockdown und schränkte die Bewegung in und aus den Lagern ein, um die Ausbreitung von COVID-19 zu kontrollieren.
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