Burundi: Das erste Jahr der neuen Regierung geht zu Ende – Menschenrechte priorisieren!

Im letzten Jahr haben sich die Ereignisse überschlagen: Evariste Ndayishimiye, der Kandidat der Regierungspartei CNDD-FDD (Conseil national pour la défense et de la démocratie – Forces pour la défense de la démocratie, dt.: Nationaler Rat für die Verteidigung der Demokratie – Kräfte zur Verteidigung der Demokratie) wurde im Mai 2020 zum Präsidenten gewählt. Kurz darauf verstarb der aus dem Amt scheidende Präsident Pierre Nkurunziza im Juni überraschend. Ndayishimiye wurde ins Amt eingeführt und ernannte die neue Regierung. Burundi befand sich in einem Moment des Übergangs:

Die dritte Amtszeit von Präsident Nkurunziza von 2015 bis 2020 und die Zeit unmittelbar davor waren durch eine rapide Verschlechterung der Menschenrechtslage gekennzeichnet.

Viele Burundier_innen hofften deshalb, dass die Wahl im Mai, die auf jeden Fall einen Führungswechsel zur Folge haben würde, wenn nicht gar den Wechsel der Regierungspartei, eine Gelegenheit zur Verbesserung der Menschenrechtssituation im Land bieten könnte.

Das Gesamtbild ist bisher ambivalent: Bei seiner Amtseinführung am 18. Juni 2020 erklärte Präsident Evariste Ndayishimiye seine Absicht, “Burundi auf einem soliden Fundament aufzubauen, das heißt: gute Regierungsführung, Achtung und Schutz der Menschenrechte”. Er verurteilte jedoch einige Menschenrechtsverteidiger_innen als “Marionetten […] der Kolonisten”, gleichzeitig erkannte er aber den Dialog als einen wichtigen Teil der burundischen Kultur und Geschichte an.

Weiterhin seien die Rechte und Pflichten, die in den von Burundi ratifizierten internationalen Menschenrechtsverträgen enthalten sind, ein „integraler Bestandteil der Verfassung“. Auf der anderen Seite hat die Besetzung zweier Schlüsselministerien wiederum die Hoffnung vieler gedämpft: Für die Posten des Premierministers und des Ministers für Inneres, öffentliche Sicherheit und Kommunalentwicklung, wurden zwei Personen ernannt, die unter Sanktionen der Vereinigten Staaten (USA) und der Europäischen Union (EU) stehen.

Eine Untersuchungskommission der Vereinten Nationen stellte in einem Bericht im September fest, dass sich die Menschenrechtslage im Land nur wenig verbessert hat.

Das erste Jahr der Regierung Ndayishimiye ist nun vorüber. Doch die Führungsspitze nach wie vor die Möglichkeit, eine neue Richtung für das Land einzuschlagen. Amnesty International ermutigt die neue Regierung, diese Gelegenheit zu ergreifen, um die Menschenrechtssituation in Burundi zu verbessern.

Amnesty International empfiehlt der burundischen Regierung, sich den folgenden 10 Bereichen schwerpunktmäßig zu widmen. Diese Empfehlungen umfassen sowohl Sofortmaßnahmen, um die anhaltende Gewalt und systematischen Machtmissbrauch zu beenden, als auch längerfristige Reformen für nachhaltige Veränderung.

 

1. BEENDEN DER STRAFLOSIGKEIT FÜR MENSCHENRECHTS- VERLETZUNGEN

Außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen, willkürliche Verhaftungen und Inhaftierungen, Folter, sowie grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung: Die letzten fünf Jahre waren durch die drastische Zunahme schwerer Menschenrechtsverletzungen gekennzeichnet, die in erster Linie von der Polizei, dem Nationalen Nachrichtendienst (SNR) und den Imbonerakure begangen wurden.

Um dem beizukommen, sollte die Regierung dringend das Ende der Straflosigkeit, die es für die Urheber_innen dieser Gewalttaten bisher meistens gab, einleiten. Im Oktober 2019 wurden vier Mitglieder der Imbonerakure in  wegen Ermordung eines Mitglieds der Partei CNL (Conseil national pour la liberté, dt. Nationalen Kongresses für Freiheit) in Muyinga verurteilt: Die Rechtsprechung in solchen Fällen sollte zur Regel werden und nicht die Ausnahme bleiben.

“Verbrecher müssen vor Gericht gestellt werden, das gilt auch für Regierungsmitglieder oder andere hohe Persönlichkeiten. Alle Verbrechen müssen bestraft werden, um nicht erneut die Fehler der Vergangenheit zu begehen.“

Das erklärte Präsident Ndayishimiye in seiner Antrittsrede. Ebenso versprach er darin eine Reform des Rechtswesens. Amnesty International ermutigt die neue Regierung ausdrücklich, bei Menschenrechtsverletzungen konsequent rasche, unparteiische, unabhängige und wirksame Untersuchungen durchzuführen. Sicherheitskräfte sowie Beamt_innen, die unter Verdacht stehen, müssen bis zu ihrem fairen Gerichtsverfahren, das bei genügend zulässigen Beweisen gegen sie eröffnet wird, vom Dienst suspendiert werden.

 

2. DEMOBILISIERUNG DER IMBONERAKURE

Der Imbonerakure ist der Jugendflügel der Regierungspartei CNDD-FDD. Die Jugendpartei übt die unterschiedlichsten Funktionen aus, viele davon sind politisch. Bei Recherchen von Amnesty Inernational aus den Jahren 2016, 2017 und 2019 gab die überwiegende Mehrzahl der befragten burundischen Geflüchteten an, dass sie aufgrund der Imbonerakure geflohen seien. Deren Vorgehen ist gleich doppelt problematisch: Seit mehr als zehn Jahren werden die Imbonerakure instrumentalisiert, Oppositionelle einzuschüchtern und anzugreifen. In den letzten fünf bis sechs Jahren ist das Verhalten der Imbonerakure eskaliert. Menschen, die den Beitritt in die Regierungspartei verweigern, werden bedroht und angegriffen, was massive, flächendeckende Einschüchterung zur Folge hat. Ein_e ehemalige_r Imbonerakure-Sprecher_in bestätigte gegenüber Amnesty International, dass er_sie von einer_m örtlichen CNDD-FDD-Verantwortlichen angewiesen wurde, alles Notwendige zu tun, um die Einwohner_innen davon zu überzeugen, bei den Wahlen 2020 für die Regierungspartei zu stimmen – “sogar Gewalt anzuwenden oder jemanden zu töten” – und dass der_die Beamt_in ihn_sie schützen würde.

Mitglieder der Imbonerakure haben mittlerweile auch Funktionen inne, die eigentlich in den Aufgabenbereich des Staates fallen, wodurch die Grenzen zwischen Staat und CNDD-FDD-Institutionen immer mehr verschwimmen.

Seit 2014 sind Mitglieder der CNDD-FDD-Jugendorganisation Teil der mixed security committees, lokale Sicherheitsausschüsse, die von der Regierung im ganzen Land eingesetzt wurden. Über diese beratende Tätigkeit hinaus arbeiten die Imbonerakure sogar mittlerweile häufig im Namen und an der Seite von Polizei und Nachrichtendienst (SNR). Dabei kommt es zu zahlreichen willkürlichen Verhaftungen und Menschenrechtsverstößen.

Es ist absolut unangebracht, dass politische Gruppierungen aktiv in Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit verwickelt sind, vor allem ist es nicht zulässig, dass diese in Polizei und Sicherheitsorganen mitarbeiten oder diese sogar ersetzen. Die Imbonerakure dürfen nicht weiterhin in Fragen der Sicherheit involviert sein. Zudem muss die Regierungspartei unverzüglich jegliche Instrumentalisierung ihrer Jugendorganisation zu  Gewalt, Schikane und Einschüchterung vermeintlicher Gegner_innen beenden. Auch alle  Unterstützer_innen der Imbonerakure, die menschenrechtswidrige Aktivitäten oder sogar Bewaffnung der Jugendmitglieder anordnen, sind zur Verantwortung zu ziehen.

 

3. DAS SCHICKSAL VON OPFERN GEWALTSAMEN VERSCHWINDEN-LASSENS AUFDECKEN

Marie-Claudette Kwizera

Seit 2015 werden immer mehr Personen Opfer gewaltsamen Verschwindenlassens. Den Familien der verschwunden Personen wird die Wahrheit über das Schicksal ihrer Angehörigen vorenthalten und so die Möglichkeit genommen, angemessen zu trauern.

Die Menschenrechtsverteidigerin und Ligue-Iteka Mitglied Marie-Claudette Kwizera wurde 2015 ebenfalls Opfer gewaltsamen Verschwindenlassens. Sie verschwand im Dezember in Bujumbura,  dann in die Büros des SNR gebracht und nach Informationen der zuständigen UN-Untersuchungskommission einige Tage später getötet.

Ein Jahr darauf verschwand Jean Bigirimana, Journalist der Iwacu Press Group. Zeug_innen berichteten, dass er am 22. Juli 2016 von SNR-Mitgliedern in Bugarama, Provinz Muramvya, verhaftet wurde. Trotz Nachforschungen seines Arbeitgebers und darauffolgenden Ermittlungen der Polizei und der Nationalen Unabhängigen Menschenrechtskommission (CNIDH) wurde Birigmana nie mehr gefunden.

Die neue Regierung muss diese Praxis des gewaltsamen Verschwindenlassens sofort beenden. Die bisherigen Täter_innen müssen umfassend ermittelt und – wenn möglich – strafrechtlich verfolgt werden. Indem die Familien so Gewissheit über das Schicksal ihrer Angehörigen erlangen, könnte ihnen doch noch angemessene und ordentliche Trauer ermöglicht werden.

Außerdem sollte die neue Regierung die bereits im Jahre 2007 unterzeichnete Internationale Konvention zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen endlich ratifizieren und umsetzen. Nur wenn alle diese Maßnahmen realisiert werden, kann das Vertrauen der Familien und  Freund_innen der Opfer wiederhergestellt werden.

 

4. FREILASSUNG VON GEWALTLOSEN POLITISCHEN GEFANGENEN

Germain Rukuki, zu 32 Jahren Haft verurteilter Menschenrechtsverteidiger

 

Im Zuge des brutalen Vorgehens gegen Zivilgesellschaft und Medien wurden  mehrere Menschenrechtsverteidiger_innen und Journalist_innen verhaftet und verurteilt. Der ehemalige Mitarbeiter der Anti-Folter-Organisation „Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter“ (ACAT-Burundi) Germain Rukuki wurde im Juli 2017 verhaftet. Am 26. April 2018, als sich der Beginn der Proteste zum dritten Mal jährt, wird Germain unter dem Vorwurf der „Bedrohung der Staatssicherheit“ zu 32 Jahren Gefängnis verurteilt.

In vergleichbarer Weise wurde Nestor Nibitanga im August 2018 ebenfalls wegen „Bedrohung der Staatssicherheit“ zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, Berichte für die „Vereinigung für den Schutz der Menschenrechte und inhaftierter Personen“ (Association for the Protection of Human Rights and Detained Persons – APRODH) zu verfassen, obwohl die Organisation zu diesem Zeitpunkt bereits von der Regierung aufgelöst war – Nibitanga selbst weist diese Vorwürfe jedoch vehement von sich.

Im Oktober 2019 sind vier Journalist_innen des unabhängigen Nachrichtenportals Iwacu in den Nordwesten Burundis aufgebrochen, um Berichten über Zusammenstöße zwischen Sicherheitskräften und einer bewaffneten Gruppe nachzugehen. Doch als sie in der Provinz Bubanza ankamen, wurden Agnès Ndirubusa, Christine Kamikazi, Egide Harerimana und Térence Mpozenzi sowie ihr Fahrer Adolphe Masabarakiza willkürlich festgenommen und inhaftiert. Adolphe Masabarakiza wurde freigesprochen, aber die vier Journalist_innen wurden zu zweieinhalb Jahren Gefängnis und jeweils zu einer Geldstrafe von einer Million burundischer Francs (etwa 435 Euro) verurteilt. Ihnen wird vorgeworfen, die Staatssicherheit untergraben zu haben.

Amnesty International betrachtet alle sechs Menschenrechtsverteidiger_innen und Journalist_innen als gewaltlose politische Gefangene, die allein aufgrund der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte verurteilt und inhaftiert sind. Sie müssen umgehend und bedingungslos freigelassen werden. Ihre Freilassung wäre ein klares Signal, dass die neue Regierung engagierten und seriösen Journalismus schätzt, ebenso eine aktive Zivilgesellschaft.

 

5. FRAUEN*RECHTE PRIORISIEREN

Mit fünf Frauen* in der neuen 16-köpfigen Regierung wird – ebenso wie bei der scheidenden Regierung – die in der Verfassung verankerte Quote von 30% gerade so erfüllt. Amnesty International ermutigt die neue Regierung, sich über die vorgegebene Quote hinaus für Frauen*rechte einzusetzen und zu einer Priorität dieser Legislaturperiode zu machen. Denn in den letzten Jahren wurden Rechte von Frauen* und Mädchen* immer weiter eingeschränkt: Seit Mai 2019 gilt in der Provinz Rutana eine Ausgangssperre, die Frauen* nach 19 Uhr den Besuch von Geschäften oder Bars nur in Begleitung ihrer Ehemänner erlaubt.

Die für Burundi zuständige UN-Untersuchungskommission hat zahlreiche Fälle sexualisierter Gewalt dokumentiert, vor allem gegen Frauen*, aber auch gegen Mädchen* und Männer. Die Kommission stellte fest, dass die meisten Angriffe von staatlicher Seite und Mitgliedern der Imbonerakure begangen wurden. Vergewaltigungen, insbesondere Gruppenvergewaltigungen, werden eingesetzt, um die Opfer einzuschüchtern oder für politische Ansichten ihrer Ehemänner oder anderer männlichen Familienmitglieder zu bestrafen.

 

6. EIN SICHERES UMFELD FÜR ZURÜCKKEHRENDE GEFLÜCHTETE SCHAFFEN

Präsident Ndayishimiye nutzte seine Antrittsrede am 18. Juni, um Burundier_innen, die nach Hause zurückkehren wollen, darin zu bestärken: Er erklärte, dass alle Burundier_innen im In- und Ausland das Recht hätten, “ohne Angst und Zwang” zu sprechen. Bereits seit 2017 werden Rückkehrmöglichkeiten für Geflüchtete aus Tansania organisiert, gleichzeitig verlassen weiterhin ununterbrochen Menschen das Land. Als von Januar bis Mitte März 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie Grenzsperrungen durchgesetzt wurden, flohen 3.242 Burundier_innen in Nachbarländer.
In Tansania sind Geflüchtete sowohl von den tansanischen als auch von den burundischen Behörden zur Remigration gedrängt worden. Doch damit die Rückkehr auch völkerrechtskonform erfolgt, muss sie wirklich freiwillig geschehen. Die Geflüchteten dürfen sich nicht zur Rückkehr gezwungen sehen, beispielsweise durch den Entzug elementarer Grundleistungen oder Einschüchterungen durch Regierungsbeamt_innen.

Bisher zurückgekehrte Geflüchtete hatten oft Schwierigkeiten, sich zu reintegrieren und erhielten dabei meist nur wenig Unterstützung. Einige wurden auch beschuldigt, die Opposition zu unterstützen, was zu Drohungen und sogar körperlichen Angriffen durch die Imbonerakure führte. Die neue Regierung muss den Zugang zu notwendigen Hilfsleistungen gewährleisten  und die Rückkehrer_innen vor Repressalien schützen.

Die anhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen verursachen im ganzen Land ein gut dokumentiertes Klima der Angst. Auch wenn die Situation meist ruhig erscheinen mag, ist dies, wie die für Burundi zuständige UN-Untersuchungskommission es beschrieben hat, eine „vermeintliche Ruhe, die von Terror herrührt“. Damit die Geflüchteten sicher nach Hause zurückkehren können, muss die neue Regierung zeigen, dass sie die Probleme angeht, die die Menschen überhaupt erst ins Exil getrieben haben.

Denn die andauernden Angriffe auf Aktivist_innen und der kontinuierliche Druck auf die Zivilgesellschaft schrecken Rückkehrwillige ab. Im Februar 2020 führte der Oberste Gerichtshof im Prozess gegen zwölf Menschenrechtsverteidiger_innen und Journalist_innen eine Anhörung durch, bei der keine_r von den Angeklagten anwesend war, da sich alle im Exil befanden. Die Angeklagten werden des „Aufstands“ beschuldigt, denn aufgrund ihres Einsatzes gegen eine dritte Amtszeit Nkurunzizas wird ihnen Beteiligung am gescheiterten Putschversuch im Mai 2015 unterstellt.

 

7. EINEN NACHHALTIGEN DIALOG FÖRDERN

Präsident Ndayishimiye betonte in seiner Antrittsrede ebenfalls die herausragende Bedeutung des Dialogs in burundischer Kultur und Geschichte: Er ermutigte alle Burundier_innen, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen. Im Bezug auf politische Parteien fragte er: “Wenn sie nicht die gleiche Sprache sprechen wie die gewählte Regierung, welche andere Regierung fordern sie dann?“ Wie bereits erwähnt, beschuldigte er auch einige Menschenrechtsverteidiger_innen, im Namen der “Kolonisten” zu arbeiten.

Wenn die neue Regierung ihr Versprechen einhalten will, “Burundi auf einem soliden Fundament aufzubauen, das heißt: gute Regierungsführung, Achtung und Schutz der Menschenrechte”, dann muss sie den Worten Taten folgen lassen: Die Menschenrechte und das Recht auf freie Meinungsäußerung im Besonderen müssen respektiert, geschützt und gefördert werden. Außerdem muss jede Form der Einschüchterung, Repression und Gewalt gegen Oppositionelle und Regierungskritiker_innen  beendet werden.

Mitarbeiter_innen der Komission für Wahrheit und Versöhnug öffnen ein Massengrab – Überreste von über 6000 Personen wurden in sechs verschiedenen Massengräbern gefunden, vermutlich Opfer eines Massakers in den 1970er-Jahren (Photo by ONESPHORE NIBIGIRA / AFP) (Photo by ONESPHORE NIBIGIRA/AFP via Getty Images)

 

8. AUF WAHRHEIT UND GERECHTIGKEIT HINARBEITEN

Zur Aufarbeitung der Zeit von 1962 bis 2008 wurde vor sechs Jahren eine Wahrheitskommission (Truth and Reconcilitation Commission, TRC) eingerichtet. Die TRC begann dann im Jahr 2016 mit der Sammlung von Zeug_innenaussagen, 2018 wurde ihr Mandat dann noch auf den Zeitraum bis 1885 ausgeweitet. Obwohl die Diskussion um einen Sondergerichtshof einen großen Teil der Verhandlungen um die Transitional Justice-Mechanismen einnahm, wurde in den Statuten der Wahrheitskommission kein derartiges Justizorgan verankert. Es gibt bis jetzt noch keinen gerichtlichen Mechanismus, der für die Verurteilung von Verbrechen nach dem Völkerrecht und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen zuständig ist.

Seit Anfang 2020 führt die Wahrheitskommission regelmäßig Exhumierungen von Massengräbern durch, die von der Öffentlichkeit mit großem Interesse verfolgten werden. Die Exhumierungen, die überwiegend im Zusammenhang mit den Massakern von 1972 stehen, und ihre einseitige Kommentierung durch staatliche Stellen wurden als Versuch wahrgenommen, ein bestimmtes Narrativ zu schaffen und damit die gesellschaftliche Debatte im Vorfeld der Wahlen zu manipulieren.

Denn so wie der Prozess durchgeführt wird, birgt er die Gefahr der Retraumatisierung von Personen, die die Gewalttaten überlebt haben, sowie  von Familienangehörigen der Opfer.

Rein praktisch betrachtet werden die Exhumierungen auch nicht so durchgeführt, dass die dabei gesicherten Beweise aus den Gräbern erhalten blieben. Die Exhumierungen sollten besser aufgeschoben werden, bis  Richtlinien vorliegen, die ein würdevolles Vorgehen gemäß erforderlicher forensischer Standards sichern, sowie eine respektvolle Verwahrung der exhumierten menschlichen Überreste garantieren. Familie und Freund_innen müssen in Fragen der Behandlung und eventuellen Wiederbeisetzung ihrer verstorbenen Angehörigen unbedingt miteinbezogen werden.

Amnesty International appelliert an die neue Regierung, von jeder politischen Instrumentalisierung der Wahrheitskommission abzusehen, da das die Tätigkeit und Mission der Kommission untergraben würde. Wir ermutigen die neue Regierung auch, die Einrichtung eines rechtlichen Mechanismus, wie z.B. des Sondergerichtshofs, erneut zu bedenken. Dieser könnte dazu beitragen, die Straflosigkeit für die geschehenen Schreckenstaten zu beenden.

 

9. DAS RECHT AUF HÖCHSTMÖGLICHE KÖRPERLICHE UND GEISTIGE GESUNDHEIT GARANTIEREN

General Evariste Ndayishimiye (L) neben dem ehemaligen Präsidenten von Burundi, Pierre Nkurunziza, am 26. Januar 2020 in Gitega (Photo by STRINGER / AFP) (Photo by STRINGER/AFP via Getty Images)

 

Die Ankündigung neuer Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 durch Präsident Ndayishimiye am 30. Juni markierte einen wichtigen und begrüßenswerten Wendepunkt im Kampf der Regierung gegen die Pandemie.

Ist der vorherigen Regierung vorgeworfen worden, dass sie nicht entschlossen genug auf die Bedrohung durch das Virus reagiert hätte, erfolgte nun die 180-Grad-Wende: Präsident Ndayishimiye erklärte nun, dass die Krankheit “Burundis schlimmster Feind” sei, und kündigte Massentests an.

Am 20. Juli beschloss der Internationale Währungsfonds (IWF) einen Schuldenerlass für Burundi in Höhe von mindestens 7,63 Millionen USD für die nächsten drei Monate, mit der Möglichkeit weiterer Erleichterungen bis einschließlich 2022. Der IWF erklärte, dass diese Maßnahmen aller Erwartung nach “staatliche Mittel zur Eindämmung der Pandemie freisetzen” dürften und dass “die Behörden zu einer transparenten Nutzung dieser Mittel verpflichtet sind, um damit die COVID-Pandemie zu bekämpfen”.

Die neue Regierung muss außerdem sicherstellen, dass Menschen mit COVID-19 nicht stigmatisiert werden. In seiner Botschaft an die Nation vom 30. Juni erklärte Präsident Ndayishimiye, dass Personen, die sich trotz Symptomen nicht testen lassen würden, “als Zauberer betrachtet und dementsprechend behandelt würden”. In Anbetracht der Tatsache, dass Menschen, die der Hexerei beschuldigt werden, zur Zielscheibe massiver Gewalt werden, fordert Amnesty International Präsident Ndayishimiye eindringlich auf, klarzustellen, dass solche Taten nicht geduldet würden.  

Die Regierung muss die Bevölkerung bestmöglich vor dem Virus schützen. Dazu gehört auch das zuverlässige und rechtzeitige Informieren der Bevölkerung, sowie eine ständige Überprüfung der notwendigen Maßnahmen. Alle eingeführten Maßnahmen müssen im Einklang mit Gesetz und Menschenrechten stehen. Sie sollen eingeführt werden, solange sie notwendig sind, müssen dabei aber verhältnismäßig bleiben.

Die Regierung muss den Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung für alle Personen gewährleisten und darüber hinaus auch Bemühungen aus der Zivilgesellschaft zur Verbesserung der Gesundheitslage fördern – und nicht etwa zu behindern. Ende März 2020 erklärte ein_e Regierungssprecher_in, dass Institutionen, die proaktive Schutz- und Präventationsmaßnahmen (wie z.B. Schulen zu schließen) ergriffen, mit Sanktionen rechnen müssten. Diese Maßnahme würden „die Regierung übergehen“ und darauf abzielen „die öffentliche Ordnung zu manipulieren oder zu destabilisieren“. Durch solche  Aussagen wird die Bevölkerung unter Umständen so verunsichert, dass sie keine proaktive Schutzmaßnahmen mehr ergreift.

Mehr als 1,7 Millionen der 11 Millionen im Land lebenden Burundier_innen benötigen humanitäre Hilfe, die Gesundheitssituation wird als prekär eingestuft. Beschränkungen für Nichtregierungsorganisationen, wie es sie aktuell beispielsweise in Form einer Pflicht zur Weitergabe sensibelster persönlicher Mitarbeiter_innendaten gibt, sind dabei unnötige und vor allem vermeidbare Hindernisse für dringend notwendige Arbeit z.B. von NROs, die gesundheitliche Aufklärung und Hilfe leisten.

Die finanzielle Belastung der Bevölkerung wurde noch zusätzlich durch die zu leistenden Abgaben für die Organisation der Wahlen 2020 und CNDD-FDD-Aktionen erhöht.

Die Regierung hat das Recht auf höchstmögliche körperliche und geistige Gesundheit zu wahren, zu schützen und durchzusetzen.

 

10. WIEDERAUFNAHME DES INTERNATIONALEN ENGAGEMENTS

In seiner Antrittsrede sprach Präsident Ndayishimiye auch von der Aufgabe, das internationale Ansehen Burundis auf der Grundlage des gegenseitigen Respekts, der Solidarität und des tieferen gegenseitigen Verständnisses zu verbessern. Gleichzeitig warnte er “bestimmte Länder und Organisationen” davor, “Forderungen zu stellen, die der Tradition und Kultur Burundis widersprechen”. Das Verhältnis zu zahlreichen Partnerländern ist seit Beginn der Krise im Jahr 2015 stark angespannt. Im Jahr 2016 setzte die Europäische Union direkte Finanzhilfen an die burundische Regierung aus.

In den Jahren 2015 und 2016 kooperierte die Regierung noch mit einer Fact-Finding-Mission der Afrikanische Kommission für Menschenrechte und der Rechte der Völker sowie mit der unabhängigen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zu Burundi (United Nations Independent Investigation on Burundi – UNIIB). Kurz darauf beendete die Regierung fast jegliches menschenrechtliches Engagement, was auch die Schließung des UN-Menschenrechtsbüro bedeutete. Die Afrikanische Union (AU) jedoch unterhält weiterhin ein Team von Menschenrechtsbeobachter_innen im Land.

Im Jahr 2016 verkündete die Regierung dann ihren Austritt aus dem Römischen Statut des Internationalen Gerichtshof. Zwei Jahre später wurden die drei Mitglieder der vom Menschenrechtsrat beauftragten UN-Untersuchungskommission zu Burundi zu Personae non gratae erklärt.

Im April 2018 wurde ein vom UN-Menschenrechtsrat beauftragtes Expert_innenteam ausgewiesen, obwohl der Vorschlag, überhaupt ein Team zu entsenden, von der Gruppe der afrikanischen Staaten im Menschenrechtsrat (African Group) in Absprache mit Burundi unterbreitet wurde.

Ein wichtiger Teil des Mandats der UN-Untersuchungskommission für Burundi und auch ähnlicher Einrichtungen ist – neben ihrer Dokumentations- und Berichterstattungsfunktion – der Dialog mit der Regierung. Dabei geht es darum, bei der Verbesserung der Menschenrechtssituation im Land und der Bekämpfung von Straflosigkeit beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.

Amnesty International fordert die neue Regierung nachdrücklich auf, einen wirksamen Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten und wieder mit nationalen und internationalen Menschenrechtsmechanismen zu kooperieren. Ein Wiederaufleben der internationalen Zusammenarbeit würde auch zu erneuter finanzieller und fachlicher Unterstützung führen und auf diese Weise   den Weg zur Verwirklichung der sozialen und wirtschaftlichen Rechte in Burundi ebnen.

 

Hier geht’s zum englischen Originalbericht:  AFR1627772020ENGLISH
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