Landesinformationen Eritrea

Landesinformationen Eritrea

Zahlen und Fakten

  • Hauptstadt: Asmara, ca 804 000 Einwohner
  • Größe: 124 000 km2 einschließlich der Dahlak -Inseln ‘(ca. 1/3 der Fläche Deutschlands)’
  • Einwohner: ca. 6 Mio
    zusätzlich mehr als 800.000 Exileritreer*innen (Europa, USA, Sudan, Saudi-Arabien);
    9 Ethnien: Tigrinya (ca. 50 %), Tigré (ca. 30 %), Saho (ca. 5 %), Afar (ca. 5 %), Hedareb (ca. 2,5 %), Bilen (ca. 2 %), Kunama (ca. 2 %), Nara (ca. 1,5 %), Rashaida (ca. 0,5 %)
  • Amts- und Verkehrssprache: Tigrinya, Arabisch und Englisch
  • Religionen: 50% Christen (orthodox, römisch-katholisch und protestantisch) und 50% sunnitische Muslimen
  • Staatsoberhaupt: Isaias Afwerki, People’s Front for Democracy and Justice (PFDJ)
  • Staatsform: Republik, präsidiale Regierungsform mit Übergangsparlament (seit 2001 nicht mehr zusammengetreten)
  • Regierungspartei: Volksfront für Demokratie und Gerechtigkeit (PFDJ). Sie ist aus der früheren bewaffneten Unabhängigkeitsbewegung der Eritreischen Volksbefreiungsfront (EPLF – Eritrean People’s Liberation Front) hervorgegangen. Da sie mit ihrem Parteivorsitzenden Isayas Afwerki auch gleichzeitig den Posten des Staatspräsidenten und Regierungschefs in Anspruch nimmt gilt Eritrea als Einparteienstaat. Die 1993 angekündigten freien Wahlen wurden nie durchgeführt.
  • Oppositionsparteien sind nicht zugelassen
  • Parlament: Übergangsparlament National Assembly (150 Mitglieder, die Hälfte sind Mitglieder des Zentralrats der „PFDJ“, 60 ausgewählte Parlamentarier der Provinzparteien und 15 Vertretende der Auslandseritreer*innen)
  • Lebenserwartung: Frauen 65 Jahre, Männer 61 Jahre
  • Bruttoinlandsprodukt: ca. 5,35 Mrd US-Dollar
  • Bruttoinlandsprodukt pro Kopf: 771,36 US-Dollar/Jahr (Statistisches Bundesamt, 2016)

 

Geschichtliches

  1. Jahrhundert: Kolonie des Osmanischen Reiches
    ab 1890: italienische Kolonie
    ab 1941: unter britischer Verwaltung
    1952–1961: autonomes Gebiet, föderativ mit Äthiopien verbunden
    1962-1993: Provinz Äthiopiens, Unabhängigkeitskrieg

23.-25.04.1993 Referendum zur Unabhängigkeit Eritreas
Seit 24. Mai 1993 unabhängig (nach dem Ende der Kämpfe verschiedener Guerillabewegungen und Flucht des äthiopischen Diktators Mengistu 1993)
Staatspräsident seit 1993: Isayas Afwerki, “People’s Front for Democracy and Justice” (PFDJ)

1995 Abkommen einer Freihandelszone zwischen Eritrea und Äthiopien zur Nutzung der Häfen Eritreas

1997 Verfassung verabschiedet, aber nicht in Kraft getreten

1998-2000 Grenzkrieg mit Äthiopien

 

Innenpolitik

 

Eritrea ist in sechs Provinzen aufgeteilt und gilt als Zentralstaat. 1997 wurde die Verfassung verabschiedet, die jedoch bislang nicht in Kraft trat. Alle wesentlichen Entscheidungen werden durch den Präsidenten Isaias Afewerki getroffen. Eine Gewalteneinteilung ist nicht gegeben.

Das Parlament, bestehend aus 150 Personen, tritt nur auf Anruf des Präsidenten zusammen. Die innenpolitische, wirtschaftliche und soziale Lage Eritreas wurde bislang stark durch den Grenzkonflikt mit Äthiopien bestimmt. Dies führte dazu, dass die Gesellschaft zunehmend militarisiert wurde und anstelle der Privatwirtschaft staatlich gelenkte Wirtschaftsunternehmen treten. Wie sich Eritreas Situation weiterentwickelt nach der Grenzöffnung zu Äthiopien 2018 bleibt noch offen. Die Grundrechte der Rede-, Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit sind stark eingeschränkt bis hinzu nicht existent.

 

Außenpolitik

 

Kern der eritreischen Außenpolitik ist die Erhaltung der Unabhängigkeit von Äthiopien.

 

Äthiopien – Eritrea: Die Beziehung zu Äthiopien hat sich seit 2018 verbessert. Im Juli 2018 unterzeichneten beide Staaten einen Friedensvertrag und öffneten im September die Grenzen.

 

Sudan – Eritrea: Die eritreisch-sudanesische Beziehung hat sich nach der Öffnung der Grenzen im Jahr 2005 verbessert. Zum Südsudan pflegt Eritrea freundschaftliche Beziehungen.

 

Dschibuti – Eritrea: Durch einen Konflikt zwischen Eritrea und Dschibuti erhielt Eritrea Sanktionen durch den UN-Sicherheitsrat (Resolution 1907). Grund dafür war die Überschreitung der Grenzen im Juli 2008 durch eritreische Truppe nach Dschibuti. Seither ist das Verhältnis der beiden Staaten zueinander gestört. 2011 wurden die Sanktionen verlängert.

Eritrea – USA: Die Beziehung ist seit vielen Jahren angespannt.

Eritrea – China: China ist politisch, wie wirtschaftlich durch Bau-, Telekommunikations-, Gesundheits- und Bergbausektor in einer wichtigen Position für Eritrea.

 

Eritrea – EU: Die Beziehung hat sich in den letzten Jahren verbessert. Die EU gilt als wichtigster Partner in Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit und ist zugleich der größter Zuwender humanitärer Hilfen.

 

Wirtschaftspolitik

 

Eritrea gehört zu den ärmsten Ländern der Welt. Laut des Human Development Index 2015 des UNDP (United Nations Procurement Division) belegt es Platz 179 von 188 Staaten. Grundsätzlich werden durch die Regierung keine Haushalte und Wirtschaftsdaten veröffentlicht. Eritrea betreibt eine Kriegs- und planwirtschaftliche Wirtschaftspolitik.
Im Anschluss des Wehrdienstes ist ein großer Teil der Bevölkerung verpflichtet im nationalen Dienst weiter tätig zu sein. Hinzu kommt, dass durch das schwankende Klima auch in den besten Zeiten nur 60% der benötigten Nahrungsmittel selbst produziert werden können.
2015 wurde das Finanzwesen reformiert. Die alten Banknoten wurden gegen neue ausgetauscht und auch der Zahlungsverkehr wurde strenger kontrolliert. Ziel dabei war es die Zahlungswege möglichst bargeldlos zu halten.
Die meisten Mitglieder der eritreischen Bevölkerung sind auf finanzielle Unterstützung der Auslandseritreer*innen angewiesen.

Für Auslandseritreer*innen existiert durch en eritreischen Staat eine Zwei-Prozent-Einkommenssteuer.

 

Bildung und Wehrdienst

Die Bildungs- und Kulturpolitik zielt darauf ab, ein eritreisches Nationalbewusstsein zu fördern. Ziel ist es, die Alphabetisierungsrate und die Zugangsmöglichkeiten zu Bildungseinrichtungen zu erhöhen, sowie die Wissensvermittlung effizienter zu gestalten. Seit 1999 steigt die Einschulungsrate stetig. Seit 2002 müssen Schüler*innen, darunter auch 15-Jährige, ihren Sekundarschulabschluss im militärischen Ausbildungslager Sawa, einer an den Sudan grenzenden Stadt, absolvieren. Innerhalb des letzten Schuljahres findet eine militärische Grundausbildung statt. Die besten Absolvent*innen können mit dem Abschluss an einem College studieren und sind im Ernstfall als Soldat*innen abrufbar. Der Rest muss den Wehrdienst antreten.

Die Wehrpflicht für Frauen und Männer beträgt ab dem 18. Lebensjahr offiziell 18 Monate. Faktisch wird sie auf unbestimmte Zeit verlängert, auch ältere Menschen und Minderjährige werden eingezogen. Die Arbeitseinsätze im Wehrdienst kommen Zwangsarbeit gleich. Deserteur*innen und mitunter deren Familienangehörigen drohen Inhaftierung und Folter. Viele Eritreer*innen fliehen aus dem Land, um dem Wehrdienst zu entgehen.

 

Pressefreiheit und Politische Gefangene

Auf der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen hat 2018 Eritrea erneut den 179. und damit weltweit den vorletzten Platz eingenommen. Seit 2001 sind alle privaten Medien verboten. Die staatlichen Medien, sowie das Internet, werden vorab stark zensiert und überwacht. Ausländische Korrespondent*innen befinden sich seit 2010 nicht mehr im Land. Neben Journalisten gibt es Tausende gewaltlose und andere politische Gefangene, darunter Regierungskritiker, ehemalige Politiker, Angehörige nicht-anerkannter Religionsgemeinschaften und Eritreer*innen, die versucht haben, das Land zu verlassen.

Die Verhaftungen geschehen willkürlich, häufig bleiben die Gefangenen lange – bis zu Jahren – ohne Anklage und Verfahren, ohne Kontakt zu Familienangehörigen und Rechtsbeistand unter dramatischen Bedingungen inhaftiert.

Es gibt vier anerkannte Religionen in Eritrea, Angehörige anderer Glaubensgemeinschaften werden in der Ausübung ihrer Religion eingeschränkt und zum Teil inhaftiert.

Homosexualität ist strafbar.

Folter und andere Misshandlungen

In eritreischen Haftanstalten ist Folter weit verbreitet, unter anderem durch Fesselungen, Schlagen und Isolationshaft. Zum Teil werden die Inhaftierten unter extremen Bedingungen untergebracht, z.B. in Schiffscontainern oder unterirdischen Zellen. Häufig wird eine ausreichende Versorgung mit Nahrungsmitteln, Wasser, Möglichkeiten zur körperlichen Hygiene und medizinische Betreuung vorenthalten. Minderjährige können mit Erwachsenen gemeinsam inhaftiert sein. Die Todesstrafe ist in der Praxis abgeschafft, immer wieder sterben jedoch Häftlinge an den Folgen der schlechten Haftbedingungen und Folter.

Geflüchtete und Asylsuchende

Der Versuch aus dem Land zu fliehen oder sich dem Wehrdienst zu entziehen kann zu Verhaftung und Folter führen. An den Grenzen wird auf Flüchtlinge scharf geschossen. Viele Eritreer*innen sterben bei dem Versuch nach Europa zu gelangen. Auf der Fluchtroute durch den Sinai kommt es wiederholt zu Entführungen und Erpressung hoher Geldbeträge der Familien, die telefonisch Zeuge von Folter und Misshandlung der Geflüchteten werden. Auch in den Exilländern herrscht große Angst vor mutmaßlichen Informanten des Regimes und negativen Folgen für die Familien im Heimatland.

 

 

1. Mai 2019