Uganda: Verfassungsgericht erklärt Gesetz zum Verbot von Protesten für nichtig

Am 26.03.2020 hat das ugandische Verfassungsgericht Teil des Gesetzes über die öffentliche Ordnung (Public Order Management Act) für nichtig erklärt.
Das Gesetz räumt der Polizei übermäßige Befugnisse zum Verbot öffentlicher Versammlungen und Proteste ein und wurde in Uganda seit Jahren als Instrument der Unterdrückung von Opposition, Menschenrechtsverteidiger*innen  und Aktivist*innen eingesetzt. Aus diesem Grund ist das Urteil ein Hoffnungsschimmer für die menschenrechtliche Situation in Uganda, insbesondere im Hinblick auf das Recht auf friedliche Versammlung und Meinungsfreiheit.

Deprose Muchena, der Direktor von Amnesty International für das östliche und südliche Afrika fordert vom ugandischen Parlament die vollständige Aufhebung des in seiner Gesamtheit ebenfalls für verfassungswidrig befundenen Gesetzes und so der anhaltenden Schikanierung und Einschüchterung von Menschen, die einfach nur ihre Rechte vor den Wahlen im Jahr 2021 ausüben wollen, ein Ende zu setzen”.

Das seit 2013 in geltende Gesetz, wurde u.a. gegen Kundgebungen der Oppositionspolitikerin Kizza Besigye und in neuerer Zeit gegen Versammlungen und Konzerte des Oppositionspolitikers und Musikers Bobi Wine (wirklicher Name Robert Kyagulanyi) angewandt.

Weitergehende Informationen, allerdings in englischer Sprache, erhalten sie hier.