Rundbrief 1/2020

Rundbrief Eritrea Aethiopien Januar 2020

RUNDBRIEF ERITREA UND ÄTHIOPIEN

Auch im Verlauf des Jahres 2019 blieb die Frage offen, ob sich in Äthiopien grundlegend etwas ändert. In Äthiopien zeigt sich immer stärker, wie schwierig die Verhältnisse zwischen einigen Bevölkerungsgruppen seit langem sind. Auch zeigen verschiedenen Inhaftierungen politischer Gefangener, dass Abiy Ahmed keineswegs ein reiner Hoffnungsträger ist, wie verschiedene Preise an ihn suggerieren. Dennoch sieht die internationale Gemeinschaft Abiy Ahmeds Bemühungen als so zukunftsweisend, dass man ihn mit dem Friedensnobelpreis oder dem Hessischen Friedenspreis ehrt. Die Preise sollen ermutigen, den eingeschlagenen Weg der Reformen weiter zu gehen. Ein von der Regierung als Putschversuch eingestufter Angriff im Juni lässt zweifeln, denn die Liberalisierung führt auch dazu, dass alte Konflikte wieder zu Tage treten.
Doch das Jahr 2020 startet in Äthiopien mit einer positiven Neuerung: Das von Amnesty International stark kritisierte Anti-Terror-Gesetz wurde überarbeitet und in neuer Form am 2.1. vom äthiopischen Parlament verabschiedet.  In Eritrea ist die Situation noch prekärer, da das Regime zwar zunächst den Friedensvertrag mit Äthiopien abschloss, dann jedoch relativ bald die Grenzen zwischen beiden Ländern schloss, so dass man sagen kann: Es ist weitgehend alles beim Alten geblieben. Hoffnungen auf eine politische Liberalisierung mussten bald aufgegeben werden. Ganz im Gegenteil: nun wendet sich die Regierung sogar gegen die – bisher von ihr tolerierte katholische Kirche – und schließt deren Krankenhäuser.
Trotz Eritreas erschreckender Menschenrechtsbilanz wählte die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 12. Oktober 2018 den Staat zu einem von 47 Mitgliedstaaten des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen. Die Mitgliedschaft im UNHRC ist mit bestimmten Verpflichtungen verbunden, einschließlich der Verpflichtung, „die höchsten Standards bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte einzuhalten und mit dem Rat […] uneingeschränkt zusammenzuarbeiten“. Die eritreische Regierung erfüllt diese Anforderungen in der Praxis bei weitem nicht – weder national noch international. Amnesty International weist in einem Bericht, der den Zeitraum von 2011 bis Mai 2019 abdeckt, nach, wie die eritreische Regierung Menschenrechts- verteidiger_innen im In- und Ausland behindert.