Anlässlich der Hannover Messe 2019 fordert Amnesty die Einführung und Durchsetzung verbindlicher menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette (vom Rohstoff bis zum Vertriebe des fertigen Produkts) von Unternehmen.
Die Hannover Messe als „Weltleitmesse der modernen Industrie“ ist DAS Schaufenster für Industrieunternehmen und ihre Angebote. Aber die positive Selbstdarstellung hat auch eine andere Seite, die allerdings auf der Messe nicht vorkommt: Unternehmen sind an vielen Stellen des globalen Wirtschaftens auch in Menschenrechtsverletzungen verwickelt oder nutzen Produkte und Dienstleistungen, die in direktem Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen stehen.
Grundlagen für menschenrechtliche Sorgfaltspflichten
Die 2011 vom UN-Menschenrechtsrat im Konsens verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschrechte (UN Guiding Principles) verpflichten auch Unternehmen, die Menschenrechte zu respektieren, auch wenn es zu allererst die Aufgabe der Regierungen ist, Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Damit bieten die UN-Leitprinzipien erstmals einen internationalen Referenzrahmen für Wirtschaft und Menschenrechte. In ihrem Drei-Säulen Modell aus „Schutz, Achtung und Abhilfe“ werden die menschenrechtliche Pflichten und Verantwortlichkeiten von Staaten und Unternehmen klar umschrieben. Im Sinne der UN-Leitprinzipien soll neben den üblichen kaufmännischen Sorgfaltspflichten der Wirtschaft auch eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht für Unternehmen verankert werden, damit unternehmerisches Handeln auch internationale Menschenrechtsstandards achtet. Ziel ist es, dass die Wirtschaft ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette beachtet – vom Rohstoff bis zum Vertrieb des fertigen Produktes.
Die Staaten sind aufgerufen, Nationale Aktionspläne für Wirtschaft und Menschenrechte aufzustellen, mit denen solche menschenrechtlichen Standards für Unternehmen eingeführt werden sollen. Auch die Bundesregierung hat einen „Nationalen Aktionsplan (NAP)“ verabschiedet, der die UN-Leitprinzipien für alle Akteure praktisch anwendbar machen soll. Der deutsche NAP beruht aber auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und es fehlt damit an verbindlichen Vorgaben für die Unternehmen.
Ein weiteres Instrument sind für Unternehmen sind die Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen, mit denen sich die OECD-Staaten – so auch Deutschland – verpflichtet haben, verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln bei Auslandsaktivitäten auch im Bereich Menschenrechte zu fördern. Ergänzt werden die OECD-Leitsätze durch weitere Dokumente wie die OECD-Leitsätze für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten.
Konzept der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht
Das Konzept der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht soll Verletzungen der Menschenrechte durch Unternehmen unterbinden. Dafür soll eine Unternehmenspolitik zur Achtung der Menschenrechte eingeführt werden, Unternehmen sollten systematisch die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit für die Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette erfassen, Maßnahmen verankern, die solche Risiken wirksam abwenden, die Wirksamkeit kontrollieren und alle Maßnahmen umfassend transparent machen. Zudem sollen sie Beschwerdemechanismen für die Betroffenen verankern, die auch Möglichkeiten für Abhilfe bei Übergriffen schaffen.
Beispiel Kobalt-Lieferkette
Am Beispiel der Lieferkette für Lithium-Ionen-Akkus hat Amnesty beteiligte Unternehmen identifiziert und vor allem deren Defizite bei der Einführung menschenrechtlicher Sorgfaltpflichten offengelegt. Für die Produktion von Lithium-Ionen-Akkus, die unter anderem für Smartphones, Notebooks und auch in Elektrofahrzeugen benutzt werden, wird als ein entscheidendes und noch unverzichtbares Kathodenmaterial Kobalt benötigt. Mehr als 50% des weltweit weiter verarbeiteten Kobalterzes kommen aus der Demokratischen Republik (DR) Kongo, was die DR Kongo derzeit zum Hauptexporteure von Kobalterz macht. Ein beachtlicher Anteil des Kobalterzes wird in der DR Kongo im handwerklichen Kleinbergbau gefördert, wobei auch viele Kinder dort arbeiten müssen. Bei dieser Form der Erzgewinnung sind die Arbeitsbedingungen von gravierenden Menschenrechtsverletzungen geprägt und gefährden aufgrund fehlender Arbeits- und Sicherheitsstandards das Leben und die Gesundheit der in den Minen arbeitenden Kinder und Erwachsenen.
Die Amnesty-Berichte „This is what we die for“ und „Time to recharge“ dokumentieren die gefährlichen Arbeitsbedingungen im Kleinbergbau, aber auch die Mitverantwortung der Unternehmen, die die so geförderten Erze weiterverarbeiten und benutzen. Der Berichte zeigen, dass Elektronik- und Autohersteller wie BMW, Volkswagen und Daimler weiterhin ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten bei der Kontrolle der Kobalt-Lieferketten vernachlässigen, auch wenn die Berichterstattung und der damit erzeugte öffentliche Druck mittlerweile zu einer Sensibilisierung für die Probleme und zu ersten Schritten zur Verbesserung der Lage geführt hat. So haben Apple, BMW, Daimler, Microsoft, Renault und der Batteriehersteller Samsung SDI Informationen über ihre Zulieferketten veröffentlicht. Eine Bewertung über die Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht der Zulieferer veröffentlichte bisher jedoch keines der befragten Unternehmen aus der Konsumgüterelektronik- und Automobilbranche. Amnesty International sieht dies jedoch als wichtigen Schritt an, damit Verbraucher_innen nachvollziehen können, ob das in den Endprodukten enthaltene Kobalt in Konformität mit internationalen Menschenrechtsstandards abgebaut wurde. Das zunehmende Interesse von Unternehmen an Initiativen, die sich für sichere Arbeitsbedingung und gegen Kinderarbeit in diesem Sektor einsetzen, ist erfreulich. Jedoch können diese nicht die menschenrechtliche Verantwortung eines Unternehmens für seine Wertschöpfungsketten ersetzen.
Diese ersten freiwilligen Schritte einiger Unternehmen reichen nicht aus, daher fordert Amnesty International weiter die Einführung und Durchsetzung eines verbindlichen rechtlichen Rahmens, der Unternehmen zur Einhaltung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht entlang ihrer Wertschöpfungsketten verpflichtet und umfassende Transparenzregeln im Zusammenhang mit Kobalt und anderen Rohstoffen nicht nur aus Konflikt- und Hochrisikogebieten vorschreibt. Unternehmen sollen öffentlich machen müssen, woher sie ihre Rohstoffe beziehen, wo diese weiterverarbeitet werden und welche Risiken für Menschenrechte in den einzelnen Stationen von der Mine bis zum Endprodukt bestehen. Dies beinhaltet auch, dass Unternehmen bei tatsächlichen Auswirkungen und Verletzungen der Menschenrechte Abhilfemaßnahmen ergreifen sowie Wiedergutmachung leisten.
Für weitere Informationen zu diesem Thema insbesondere zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im handwerklichen Kleinbergbau on Kobalt in der DR Kongo stehen die der Amnesty-Berichte „This is what we die for“ und „Time to recharge“ hier zum Download bereit.
Schließlich ist hier noch ein weiterer Artikel von Amnesty International, der in Kürze Zusammenhänge zwischen Akkus und Menschenrechtsverletzungen erläutert und in dem Elektroautohersteller aufgefordert werden, bei der Produktion von Akkus die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards durchzusetzen.