Uganda: Anordnung, Redakteure zu beurlauben, ist ein unverhohlener Angriff auf die Pressefreiheit

Bobi Wine im Buganda Road Court in Kampala, Uganda © Ssembogga Roy

Die Uganda Communications Commission befahl 13 Radio- und Fernsehsendern, ihre Nachrichtenredakteure, Produzenten und Programmdirektoren aufgrund von „Aufwiegelung“ und „falschen Darstellungen von Informationen“ zu  beurlauben. Als Reaktion darauf sagte Amnesty Internationals stellvertretende Regionaldirektorin für Ostafrika, das Horn und die Großen Seen, Sarah Jackson: „Diese Anordnung der Uganda Communications Commission stellt einen unverhohlenen Angriff auf die Pressefreiheit und einen beklagenswerten Trend zu staatlicher Zensur dar. Die ugandische Obrigkeit muss diese Entscheidung umgehend widerrufen und die Bedrängung und Einschüchterung von Journalisten und Medienhäusern beenden. Journalisten muss es gestattet sein, ihre Arbeit frei auszuüben.“

Hintergrund
Am 1. Mai befahl die Uganda Communications Commission sieben Radio- und sechs Fernsehsendern, ihre wichtigsten Redakteure und Produzenten zu beurlauben. Dies hängt offenbar mit ihrer Berichterstattung über die willkürliche Festnahme des Musikers und Oppositionspolitikers Bobi Wine zusammen, der mit bürgerlichem Namen Robert Kyagulanyi heißt.

Die Commission befahl den Medienhäusern, innerhalb von drei Tagen „Aufnahmen aller am 29. April 2019 ausgestrahlten Livesendungen und Nachrichtenbulletins“ zu übergeben. An diesem Tag war Bobi Wine auf dem Weg zum Criminal Investigation Directorate, das ihn vorgeladen hatte, verhaftet worden.

Bobi Wine wurde am 2. Mai auf Kaution freigelassen, nachdem er drei Tage im Luzira-Hochsicherheitsgefängnis in Untersuchungshaft gesessen hatte. Ihm wurde vorgeworfen, im Juli 2018 eine illegale Versammlung und Kundgebung organisiert zu haben, als er einen Protest gegen die Steuer auf soziale Medien anführte.

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